Hallo zusammen,
habe folgenden (leidigen) Fall
(Nachlassverfahren/ Ergänzungspflegschaft):
Erblasser hat sein minderjähriges nichteheliches Kind zum Alleinerben eingesetzt. Die Kindsmutter sollte lt. Testament mit einer vom Gericht zu bestimmenden Person, welche überwachende Funktion ausüben soll, das Vermögen verwalten. Es wurde festgestellt, dass Testamentsvollstreckung durch zwei Testamentsvollstrecker angeordnet ist, befristet bis zur Volljährigkeit der minderjährigen Alleinerbin. Als Testamentsvollstrecker waren die Kindsmutter sowie eine vom Gericht benannte Person im Amt. Nachdem somit die Kindsmutter als TV einerseits und als gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Alleinerbin andererseits tätig wurde, wurde Ergänzungspflegschaft angeordnet mit dem Wirkungskreis "Vertretung bei den Auskunfts- und Rechnungslegungsrechten des Erben gegenüber den Testamentsvollstreckern (§§ 2218 i.V.m. 2215 BGB)". Der bestellte Ergänzungspfleger (Rechtsanwalt) versuchte nun, diese Rechte gegenüber den TV geltend zu machen. Die Kindsmutter verweigerte jedoch jede Auskunft. Es wurde seitens des Erg.Pflegers Klage auf Überlassung eines Nachlassverzeichnisses sowie auf Legung der (fälligen) Rechnungslegungen gegen beide TV eingereicht. Schließlich konnte ein entsprechendes Urteil erwirkt werden. Die Kindsmutter erteilte aber nachwievor keinerlei Auskunft. Der weitere TV kündigte nun sein Amt, da eine Zusammenarbeit mit der Kindsmutter nicht möglich war. Es fand sich lange kein neuer weiterer TV. Aus dem erwirkten Urteil wurde Zwangsgeld gegen die Kindsmutter festgesetzt, eine Vollstreckung blieb wegen Pfandlosigkeit jedoch erfolglos. Schließlich wurde die Kindsmutter als TV entlassen. Nach sämtlichen Instanzen bestätigte auch das OLG die Entlassung. Nachdem als Erblasserwille ermittelt wurde, dass die TV weiterhin bestehen bleiben soll, wurde als neuer TV sodann ein (weiterer) Rechtsanwalt ernannt. Dieser teilte nun dem Erg.Pfleger mit, dass die Kindsmutter während Ihres Amtes als TV (und auch danach, bis zur Ernennung des neuen TV)erhebliche Summen von den Nachlasskonten entnommen hat Der Erg.Pfleger teilte den Sachverhalt nun dem Vormundschaftgsgericht mit und regte nun an, die Kindsmutter aufzufordern, Auskunft darüber zu geben, wofür diese exorbitanten Beträge in einem relativ kurzem Zeitraum verbraucht wurden.
Soweit der Sachverhalt (sehr verkürzt dargestellt, der Sterbefall war im Jahre 1999, seitdem wandert die Akte durch alle Instanzen...).
Ich habe nun folgende Fragen:
1. Nachdem die Personenidentität a) gesetzlicher Vertreter - b) TV (jeweils die Kindsmutter) nicht mehr besteht -> kann ich die Ergänzungspflegschaft aufheben, da die Kindsmutter als gesetzliche Vertreterin die Auskunfts- und Rechnungslegungsrechte des Erben gegenüber dem neu ernannten TV (§§ 2218 i.V.m. 2215 BGB) nun selbst wahrnehmen kann?
2. Was ist aber mit dem Zeitraum bis zur Entlassung der Kindsmutter als TV? Für diese Zeit fehlen offenbar noch Rechnungslegungen. Hat der neue TV nun die noch fehlenden Rechnungslegungen bei der Kindsmutter anzufordern, zu überprüfen und evtl. Ansprüche gegen sie geltend zu machen und die Erg.Pflegschaft kann daher komplett aufgehoben werden? Oder bedarf es hierfür einer Ergänzungspflegschaft? -> kann ich die bereits bestehende entsprechend abändern "Vertretung bei den Auskunfts- und Rechnungslegungsrechten des Erben gegenüber der entlassenen TV bis zum Tag der Bekanntmachung der Entlassung an diese"?
3. Umfasst der Wirkungskreis "Vertretung bei den Auskunfts- und Rechnungslegungsrechten" auch die Überprüfung der jährlichen Rechnungslegungen und Aufklärung festgestellter Unstimmigkeiten sowie Geltendmachung evtl. Ansprüche gegen die entlassene TV? Oder ist dies Aufgabe des Vormundschaftsgerichts?
4. Wer macht für die Zeit nach Bekanntmachung der Entlassung der Kindsmutter als TV bis zur Amtsannahme durch den neuen TV die Auskunfts- und Rechnungslegungsrechte geltend?
Kann mir jemand helfen?
Lieben Dank