1674 - Ruhensgrund weggefallen (?)

  • Ich bin hier sehr unentschlossen:

    Das Kind geschiedener Eltern - Mutter hatte die alleinige ES - war schon von klein auf bei Onkel und Tante untergebracht. 1999 wurde das Ruhen der ES der Mutter festgestellt, da sie in der Psychiatrie war. Vormund wurde das JA und ist es noch. Das Kind lebt weiterhin bei seinem Verwandten und hat regelmäßigen Besuchskontakt zu Mutter und Vater.

    Wie ich aus dem Jahresbericht des JA entnommen habe, hat die Mutter jetzt ein 2. Kind und lebt aber mit ihrem gewalttätigen Lebensgefährten zusammen.

    Insgesamt scheint das alles gut zu laufen, alle Beteiligten scheinen zufrieden und ich könnte es auch sein, wenn nicht dieses ganze Konstrukt einzig auf dem Ruhensbeschluss von 1999 basieren würde. Bislang hat es keinen gestört, sollte ich jetzt das Fass aufmachen?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Zunächst würde ich den Vormund fragen, ob er bei seinem Jugendamt Hilfe zur Erziehung in Form einer Pflegefamilie beantragt hat. Dann hat die (Pflege-) Familie nämlich eindeutig den Schutz des GG und das Kind ist vor einer Wegnahme durch den sorgeberechtigten Elternteil geschützt.

    Wenn Du das Fass 1666 nicht öffnen willst, kannst Du das Verfahren eventuell in Richtung 1630.3 lenken.

    Ansonsten: Never change a winning team!

    Gute WOche. Moosi

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