Ich bin hier sehr unentschlossen:
Das Kind geschiedener Eltern - Mutter hatte die alleinige ES - war schon von klein auf bei Onkel und Tante untergebracht. 1999 wurde das Ruhen der ES der Mutter festgestellt, da sie in der Psychiatrie war. Vormund wurde das JA und ist es noch. Das Kind lebt weiterhin bei seinem Verwandten und hat regelmäßigen Besuchskontakt zu Mutter und Vater.
Wie ich aus dem Jahresbericht des JA entnommen habe, hat die Mutter jetzt ein 2. Kind und lebt aber mit ihrem gewalttätigen Lebensgefährten zusammen.
Insgesamt scheint das alles gut zu laufen, alle Beteiligten scheinen zufrieden und ich könnte es auch sein, wenn nicht dieses ganze Konstrukt einzig auf dem Ruhensbeschluss von 1999 basieren würde. Bislang hat es keinen gestört, sollte ich jetzt das Fass aufmachen?
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