Na dann sieht mein Belehrungsschreiben jetzt so aus: ....
Ist sicher ein guter Ansatz, allerdings gibt es wohl vom BGH in Abbügelung einer Verfahrensweise des Experimentiergerichtes eine Entscheidung, dass Formularschreiben in einem, für Otto Normalverbraucher verständlichen Format gehalten sein müssen und die Wiedergabe des Gesetzestextes nicht ausreichend ist.
In meinem Schreiben ist unten noch ein Absatz eingefügt mit Erklärungen. Und ich glaube, dass die Beifügung des Gesetzestextes ganz sicher nicht schaden wird. Ich wüsste jetzt auch gar nicht, was ich dazu noch alles erklären sollte, ohne das es in Rechtsberatung ausartet.
Man könnte höchstens noch ergänzen, dass sich der Schuldner bzgl. rechtlicher Beratung umgehend an einen Anwalt seines Vertrauens wenden sollte.