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Hallo,
zu folgendem Problem würde mich Eure Meinung interessieren:
1972 schließen junge Eheleute einen Ehe- und Erbvertrag folgenden Inhalts:
Ehevertrag: Gütergemeinschaft
Erbvertrag:
1. Dem Überlebenden von uns soll anstelle seines gesetzlichen Erbrechtes der lebenslängliche unentgeltliche Nießbrauch an dem gesamten Nachlaß des Erstversterbenden zustehen.
2. Zu unseren Erben setzen wir die Kinder ein, die aus unserer Ehe noch hervorgehen.
Nun ist der Ehemann gestorben und hinterläßt eine 57-jährige Witwe sowie einen 25-jährigen Sohn, der vor ca. 3 Jahren im Wege vorweggenommener Erbfolge Grundbesitz von den Eltern geschenkt erhalten hat.
Nachlaßwert und Wert des Geschenkes übersteigen seinen Freibetrag.
Mutter und Sohn sich sich einig.
Meine erste spontane Idee:
Beide schlagen das ihnen per Erbvertrag Zugedachte aus und werden gesetzliche Erben.
Was meint Ihr dazu?
Gruß HansD