Hallo zusammen,
ich hatte ja mal vor ein paar montante geschrieben, dass ich mich in das komplizierte versteigerungsrecht einarbeiten muss. ich hoffe ihr könnte mir hierbei etwas helfen. ich weiß ja , dass hier die absoluten versteigerungsprofis am forum teilnehmen. seit tagen muss ich mich mit der teilungsversteigerung beschäftigen und mich da einarbeiten.
folgende fallsituation:
Titel gesamtschuldnerisch gegen Ehepaar.
Ehepaar sind grundstücksmiteigentümer in Bruchteilsgemeinschaft.
Die ehefrau ist insolvent. Das Insolvenzverfharen läuft.
Der man ist NICHT insolvenz. Der Mann wohnt im Versteigerungsobjekt, die Frau seit 6 Monaten nicht mehr.
Im Grundbuch ist für die Schuldner als Grundstücksmiteigentümer in Abt. III unter den lfd. Nummern der Eintragungen Nr. 3 und Nr. 4 auf den Grundstücken, Gebäude- und Freifläche, XXX Weg (lfd. Nr. der Grundstücke Nr. 1, Flur 1, Flurstück 1395) und Gebäude- und Freifläche, XXX Weg 1 (lfd. Nr. der Grundstücke Nr. 2, Flur 1, Flurstück 1668) und Gebäude- und Freifläche, xxx Weg 1, (lfd. Nr. der Grundstücke Nr. 3, Flur 1, Flurstück 1669) jeweils zu ½ Anteil Eigentümergrundschulden in Höhe von jeweils EUR 100.000,00 ohne Brief samt Zinsen eingetragen.
Da die Frau jedoch insolvent ist, konnte eine Pfändung der eigentümergrundschulden nur des ehemanns erfolgen.
Gepfändet wurden die vorgenannten Grundpfandrechte des Ehemannes und
außerdem wurden gepfändet die angeblichen Ansprüche des Schuldnerehemanns an die
Mitberechtigte Schuldnerehefrau als Drittschuldnerin
auf
- Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft an der Eigentümergrundschuld
- Teilung des Erlöses und
- Auszahlung des anteiligen Erlöses.
Die Pfändung wurde ins Grundbuch eingetragen.
Meiner Meinung nach kann jetzt der gläubiger anstelle des nichtinsolventen Ehemanns die Teilungsversteigerung betreiben aus dem Pfändungs- und ÜBerweisungsbeschluss zwecks Teilung und Auszahlung des anteiligen Erlöses zu betreiben. Oder seht Ihr Versteigerungsprofis irgendwelche Hindernisse?
M.E. ist eine Teilungsversteigerung keine Vollstreckungsversteigerung. Muss eigentlich der Original Titel dem Antrag gem. § 180 ZVG beigefügt werden oder reicht die begl. Abschrift? Den PÜ muss man sicherlich im Original beifügen.
Ich frage mich nun, ob die insolvente Ehefrau irgendwie mit in den teilungsversteigerungsantrag mit rein kann. Wenn es doch keine Vollstreckungsversteigerung ist, dann kann ich doch nicht nur den Ehemann als Antragsgegner mit reinnehmen, sondern auch die Ehefrau als Beteiligte oder?
welchen Antrag stellt man dann hinsichtlich der Ehefrau?
Bin für jeden tip dankbar.