Entwurf: Reform KFV + VFV

  • Wir werden gerade zur Stellungnahme aufgefordert zur beabsichtigen Änderung des Kostenfestsetzungsverfahren. Da ich von dieser Materie überhaupt keine Ahnung habe möchte ich es hier mal an die Profis weiterleiten. (leider kann ich es nicht einstellen, die Datei ist zu groß)

    (mit PN leite ich es aber gern an alle Interessierte weiter)

    Mit unserem Land scheint es tüchtig bergab zu gehen, jetzt werden nämlich alle Sparmöglichkeiten restlos ausgeschöpft. Man meint nämlich das Kostenfestsetzungsverfahren und das Vergütungsfestsetzungsverfahren wird nur deshalb durchgeführt da es 1. nichts kostet und 2. die Anwälte nichts besseres zu tun haben. Streit gebe es ja in den seltensten Fällen. :gruebel:
    Deswegen wird es zukünftig davon abhängig gemacht das man es vorher außergerichtlich probiert hat. Es kostet dann ab einer Forderung von 150 € 50 €, drunter ist es kostenfrei. Das Vergütungsfestsetzungsverfahren kostet 35 €. Der Festsetzer soll auch festlegen wer diese Kosten trägt und die Gebühren gleich mit festsetzen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Das ist ein "alter Hut" und auch weiterhin völliger Schwachsinn von irgendwelchen Sesselpupsern, die nicht besseres zu tun haben.

  • Wir werden gerade zur Stellungnahme aufgefordert zur beabsichtigen Änderung des Kostenfestsetzungsverfahren. Da ich von dieser Materie überhaupt keine Ahnung habe möchte ich es hier mal an die Profis weiterleiten. (leider kann ich es nicht einstellen, die Datei ist zu groß)

    (mit PN leite ich es aber gern an alle Interessierte weiter)

    Mit unserem Land scheint es tüchtig bergab zu gehen, jetzt werden nämlich alle Sparmöglichkeiten restlos ausgeschöpft. Man meint nämlich das Kostenfestsetzungsverfahren und das Vergütungsfestsetzungsverfahren wird nur deshalb durchgeführt da es 1. nichts kostet und 2. die Anwälte nichts besseres zu tun haben. Streit gebe es ja in den seltensten Fällen. :gruebel:
    Deswegen wird es zukünftig davon abhängig gemacht das man es vorher außergerichtlich probiert hat. Es kostet dann ab einer Forderung von 150 € 50 €, drunter ist es kostenfrei. Das Vergütungsfestsetzungsverfahren kostet 35 €. Der Festsetzer soll auch festlegen wer diese Kosten trägt und die Gebühren gleich mit festsetzen.


    Die RAe können sich doch jetzt schon einigen, welche Gebühren entstanden sind, nur müssen die Mandanten es bezahlen. Nur was mache ich, wenn der nicht zahlt? Icg glaub nicht, dass dieses so viel einspart.
    Und da das Verfahren bereits Geld kostet, würde ich auch nicht sagen, der KFB ist kostenlos, die Kosten sind in der Gebühr für das Verfahren bereits enthalten.

  • Ich glaube das ist genau der Punkt: Natürlich könnten sich die Parteien auch ohne Kostenfestsetzung einigen. Aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es der Realität entspricht, dass die obsiegende Partei das Kostenfestsetzungsverfahren erst dann anstrebt, wenn es außergerichtlich nicht geklappt hat. Auch dann nicht, wenn die unterlegene Partei das Geld zahlen kann und will.
    Blöd ist es natürlich, wenn der Kfb beantragt wird, weil die unterlegene Partei (zur Zeit) zahlungsunfähig ist und der Anspruch als Titel ja 30 Jahre "hält".
    Hier ist die Überlegung des Gesetzgebers auch schon vom Hörensagen bekannt geworden. Mal sehen was kommt.

  • Wenn das so klappen würde, könnten wir auch die streitigen Sachen so regeln - die Gerichte wären überflüssig. Also erst mal Personal abbauen im Hinblick auf die vereinfachten Verfahren.

  • Wenn das so klappen würde, könnten wir auch die streitigen Sachen so regeln - die Gerichte wären überflüssig. Also erst mal Personal abbauen im Hinblick auf die vereinfachten Verfahren.



    Genau das soll wohl das Ziel sein. Wenn ich mit A13 DAS 12 in Pension gehen könnte, dürfen die "Oberen" mit mir anfangen. :urlaubmac

  • Wenn man es transparent und preiswert für den Bürger und die Rechtsschutzversicherer haben möchte, dann soll man gefälligst Festgebühren wie z. B. für die Handelsregisterkosten einführen. Weswegen Kosten nicht wie im Aldi berechnet werden können sondern eines Gerichtsverfahrens bedürfen habe ich nie verstanden.
    Da das aber ohnehin an der Anwaltslobby scheitern wird sollte man wenigstens die Finger von der Schaffung neuer bürokratischen Hürden (z. B. gesonderte PKH für KFB) lassen.

  • Dann wären wir ja schon zu dritt!! Also ne Hütte im Süden hätte ich schon, Boot kann auch gestellt werden.
    Dann brauchen wir noch ein paar nette "Begleiterinnen" ( für die leichten Küchenarbeiten :wechlach:) ein paar Laptops und dann surfen :grin: wir den ganzen Tag.

  • Den ganz normalen KFB nach 103 ff ZPO habe ich eigentlich immer als Bestandteil des Verfahrens gesehen, der auch mit den Gerichtsgebühren abgegolten ist (der RA kriegt im übrigen ja für das Festsetzungsverfahren auch keine weiteren Gebühren).
    Nicht so ganz einleuchten wollte mir die Sache immer für die 19er bzw. jetzt 11er Festsetzung. (Fast) Jeder andere Freiberufler, der seine Vergütung nicht erhält, muss sich einen - kostenpflichtigen - Titel besorgen. Warum nicht auch der RA, der eine Titulierung seiner Vergütung gegen die eigene Partei begehrt?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Das ist bislang auch immer noch so, denn das KFV gilt als Annexverfahren zur Hauptsache und füllt die KGE betragsmäßig aus. Nicht mehr und nicht weniger. Allerdings kann man nicht darauf vertrauen, ob Legislative oder Judikative das auch so lassen. Mich wundert jedenfalls nix mehr.

  • Wir haben hier gerade eine Stellungnahme zu einer ähnlichen Anfrage fertig gemacht. Da hieß es aber, in wie vielen Fällen Streit besteht, ob Gebühren eingeführt werden sollen und wie die Regelung dann aussehen sollte.
    Wir sind dagegen ......

  • Es kostet dann ab einer Forderung von 150 € 50 €, drunter ist es kostenfrei. Das Vergütungsfestsetzungsverfahren kostet 35 €. Der Festsetzer soll auch festlegen wer diese Kosten trägt und die Gebühren gleich mit festsetzen.



    Soll es sich hierbei um Gerichtskosten handeln? Um die festsetzen zu können, müssen sie natürlich erst mal als Vorschuss eingegangen sein. Das Kostenfestsetzungsverfahren wird dadurch umständlicher und dauert länger. Weniger Verfahren wird es dadurch nicht geben, weil die KfA`s ja von den Anwälten eingereicht werden und denen ist das egal. Privatpersonen reichen sehr selten KfA`s ein. Und die Anwälte werden dann wohl auch gesonderte Gebühren für das Kostenfestsetzungsverfahren haben wollen - so nach dem Motto: Gilt ja jetzt als eigenständiges Verfahren. Also brauchen wir mehr Rechtspfleger! Da soll mir mal einer den Einspareffekt erklären.
    Und Himmel kann Hütte und Boot vergessen. :confused:

    Aber ich glaube, so eine Duskussion gab es schon mal. Mir ist das irgendwie nicht ganz unbekannt. Ich finde es totalen Schwachsinn.

  • Streit gebe es ja in den seltensten Fällen. :gruebel:



    Ha ! Wer das behauptet, der soll mal eine Woche KFBs bearbeiten. :mad: Außerdem kann man doch selbst eine außergerichtliche Einigung herbeiführen, wenn offensichtlich wird, dass kein KFB nötig ist.

  • Ich finde es totalen Schwachsinn.



    Wie wahr, aber offensichtlich gibt es qualitativ nichts Besseres, womit man sich die Zeit in den "oberen" Regionen vertreiben kann. So mancher scheint dort wahrlich nicht ausgelastet zu sein!

    Auch ich sehe selbst unter Sparwahn-Vorstellungen keinerlei Vorteile. Das ganze Getue, Geplane und Gewolle ist ein sinn- und planloser Humbug und auf deutsch gesagt schlicht [Blockierte Grafik: http://www.dooya.schildersmilies.de/shit.gif]!

  • Es kostet dann ab einer Forderung von 150 € 50 €, drunter ist es kostenfrei. Das Vergütungsfestsetzungsverfahren kostet 35 €. Der Festsetzer soll auch festlegen wer diese Kosten trägt und die Gebühren gleich mit festsetzen.



    Soll es sich hierbei um Gerichtskosten handeln? Um die festsetzen zu können, müssen sie natürlich erst mal als Vorschuss eingegangen sein. Das Kostenfestsetzungsverfahren wird dadurch umständlicher und dauert länger. Weniger Verfahren wird es dadurch nicht geben, weil die KfA`s ja von den Anwälten eingereicht werden und denen ist das egal. Privatpersonen reichen sehr selten KfA`s ein. Und die Anwälte werden dann wohl auch gesonderte Gebühren für das Kostenfestsetzungsverfahren haben wollen - so nach dem Motto: Gilt ja jetzt als eigenständiges Verfahren. Also brauchen wir mehr Rechtspfleger! Da soll mir mal einer den Einspareffekt erklären.
    Und Himmel kann Hütte und Boot vergessen. :confused:

    Aber ich glaube, so eine Duskussion gab es schon mal. Mir ist das irgendwie nicht ganz unbekannt. Ich finde es totalen Schwachsinn.





    Natürlich gibt es dann auch PKH für das Kostenfestsetzungsverfahren- womit auch wieder die Anzahl der Verfahren und die Kostenbelastung der öffentlichen Hand gesteigert wird.

    Schwachsinn , Blödsinn, Idiotie - macht das RVG einfacher. schafft den Einfluss der Anwaltslobby (einfach mal weghören, wenn das Jammern und Wehklagen [obwohl für dieses Wehklagen wollen die auch wieder PKH] anhebt) bei der Reform der Reform ab.

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