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Ich habe das Insolvenzgericht gebeten, mir die entspr. Anträge zuzusenden. Dass die Form des § 29 GBO bei dieser Sache problematisch ist, ist mir bewusst. Die diesbezüglichen Entscheidungen habe ich (teilweise) gelesen. Zwischen Eintragung und Eröffnung des Verfahrens liegt mehr als ein Monat. Von daher trifft das Nachweisproblem hier zu.
Über die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 30.08.2011, 8 W 310/11, hat der BGH offenbar noch nicht entschieden. Das Verfahren ist unter dem Az.: V ZB 219/11 anhängigDanke für den Hinweis.
Der BGH hat nunmehr entschieden. Schau mal hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post824783