Addition von Brutto- und Nettoforderungen im arbeitsgerichtlichem Mahnverfahren

  • Hallo,

    kann man Brutto- und Nettoforderungen,die in ein und dem selben arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, zusammenrechnen, wenn man im Anspruch genau bezeichnet, in welcher Höhe die Bruttobeträge und wie hoch die Nettobeträge sind?

    Oder sind hierfür zwei getrennte Mahnverfahren einzuleiten.

    Für evtl. Fundstellen wäre ich dankbar, da ich in den Kommentaren dazu noch nichts gefunden habe.

    LG

  • Können wir ein paar genauere Infos haben? Die Frage ist nicht so ganz verständlich.
    Also, zusammenrechnen (im Sinne einer Addition) kann man Brutto und Netto natürlich nicht; das wäre wie Dollar und Euro zusammenrechnen.
    Handelt es sich um zwei Ansprüche? Zwei Ansprüche können in einem MB geltend gemacht werden, zB
    1. die Bruttovergütung für Mai 2006 in Höhe von
    2. die Nettovergütung für Juni in Höhe von..

    Für den SW kann und muss man dann beide Werte addieren.

  • Es handelt sich in einem Mahnverfahren.

    Hierbei werden 2 gesonderte Ansprüche wiefolgt geltend gemacht:

    Bruttolohn für Monat xy in Höhe von ...... € sowie Nettourlaubsabgeltung für x-Tage Resturlaub in Höhe von ..... €

    Können diese unter Ziffer 7 des Mahnvordrucks zusammengefasst werden, oder sind 2 Mahnbescheide einzureichen, indem einer auf Netto und einer auf Brutto lautet?

    Für Fundstellen bin ich weiterhin dankbar.

  • Wie der Frischling schon schrieb: In Feld 5) Beide Ansprüche gesondert angeben, in den Feldern 7) und 10) € 100,00 brutto und 500,00 netto eintragen.

    Müssen die bei mir alle so machen !!!

    Zwei Verfahren: Nö

    Ach ja, und seit wann ist Urlaubsabgeltung denn netto ???

  • Danke jojo.

    Das mit der Urlaubsabgeltung war nur ein Beispiel, hab die Akte nicht mehr auf dem Tisch, hatte den Antrag aufgenommen und ein Kollege kam und sagte, das wäre falsch.

    Du rechnest aber in Ziffer 7 und 10 nicht zusammen, sondern lässt es weiterin getrennt?

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