Erbschein, gewillkürte Erbfolge

  • Hallo, ich brauche mal wieder Eure Hilfe und ich hoffe, die Frage ist nicht schon 100 mal beantwortet worden (Ich habe nix gefunden)

    Vater verstirbt, Kinder und "Geliebte" sind aufgrund Testamentes zu Erben eingesetzt. Muss ich mit dem Erbscheinsantrag auch das Scheidungsurteil vorlegen, wenn in der Sterbeurkunde nicht der Vermerk "geschieden" steht?

    Und wie ist das nochmal: Soviel ich weiß, werden doch auch bei gewillkürter Erbfolge vom Nachlassgericht IMMER auch die gesetzlichen Erben angeschrieben, oder? Das hieße dann, dass auch die geschiedene Ehefrau angeschrieben würde, wenn nicht bekannt ist, dass der Erblasser geschieden war, oder? Dann machte es doch Sinn, dass auch das Scheidungsurteil vorgelegt wird?

    Schon mal vielen Dank!!

    Grüßle

  • Erbscheinsanträge werden den gesetzlichen Erben immer zur möglichen Stellungnahme gereicht. Demnach bleibt abzuwarten, was die Gutste beim Erbscheinsantrag angibt. Wenn du dir nicht sicher bist, frag doch mal in deiner Familienabteilung oder im Standesamt nach, ob die Scheidung schon durch ist. Ansonsten gehe ich nach Sterbeurkunde. Wenn noch verheiratet - dann bekommt die Ehefrau den Antrag zur Kenntnis. Ich muss gestehen, ich fordere kein Scheidungsurteil nach. Die test. Erben stützen sich ja gerade auf das Testament und mit der Benachrichtigung hat die Ehefrau (bzw. Ex) zu prüfen, ob sie Rechte geltend machen kann oder nicht.

  • Mir hat es immer genügt, wenn der Familienstand des Erblassers in der Sterbeurkunde oder (bei "uns" in Bayern) in der amtlichen Todesanzeige mit "geschieden" oder "nicht verheiratet" angegeben war. Unter diesen Voraussetzungen besteht für eine Anhörung des geschiedenen Ehegatten kein Anlass.

  • Mir hat es immer genügt, wenn der Familienstand des Erblassers in der Sterbeurkunde oder (bei "uns" in Bayern) in der amtlichen Todesanzeige mit "geschieden" oder "nicht verheiratet" angegeben war. Unter diesen Voraussetzungen besteht für eine Anhörung des geschiedenen Ehegatten kein Anlass.



    So verfahre ich im Wesentlichen auch.

    Ein Kollege meinte aber kürzlich, das sei nicht ganz ok, da die Standesämter bei Abfassung der Sterbeurkunde sich auf die Angaben des Auskunftsgebers verlassen und deshalb nicht nachprüfen würden, ob d. Verstorbene tatsächlich geschieden ist.

    Im konkreten Fall steht ja aber nichts in der Sterbeurkunde. Deshalb sollte das Scheidungsurteil vorgelegt werden.

  • @juris: Aber wenn sich aus der Todesanzeige oder Sterbeurkunde eben nicht ergibt, dass der Erblasser geschieden ist? Kann ja mal sein, dass die Scheidung grad erst "durch" ist, oder?

    Und: Grundsätzlich werden aber die gesetzlichen Erben bei gewillkürter Erbfolge immer angeschrieben?

  • @juris: Aber wenn sich aus der Todesanzeige oder Sterbeurkunde eben nicht ergibt, dass der Erblasser geschieden ist? Kann ja mal sein, dass die Scheidung grad erst "durch" ist, oder?

    Und: Grundsätzlich werden aber die gesetzlichen Erben bei gewillkürter Erbfolge immer angeschrieben?



    ja, sie haben Anspruch auf rechtliches Gehör (das Testament könnte ja unwirksam sein)

  • Die gesetzlichen Erben haben Pflichtteilsansprüche. Ohne Benachrichtigung hängt dies Damoklesschwert ziemlich lange über den testamentarischen Erben.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Die gesetzlichen Erben haben Pflichtteilsansprüche. Ohne Benachrichtigung hängt dies Damoklesschwert ziemlich lange über den testamentarischen Erben.

    Hallo,

    immerhin versichert doch der Antragsteller im Erbscheinsantrag, dass seine Angaben ( natürlich auch zum Familienstand des Erblassers ) zutreffend sind.

    Sollte das nicht reichen?

    Und wenn der Erblasser tatsächlich noch verheiratet war, dürfte die Witwe seinen Tod doch wohl mitbekommen. Oder?

    Gruß HansD

  • Nicht unbedingt. Es gibt durchaus Fälle, in denen Eheleute sehr lange getrennt leben und nichts voneinander hören. Oft hat das Versorgungsgründe, die Rente bleibt der Ehefrau sicher, man nervt sich aber gegenseitig nicht mehr.
    Das kann auch finanziell von Vorteil sein, weil die Rente nicht durch den Versorgungsausgleich geschmälert wird. Wenn die Ehefrau eigene Einkünfte hat, so dass sie keine Unterhaltsansprüche hat, sind das für den Ehemann schon mal ein paar hundert € monatlich.
    Und manchmal sind auch Kinder so mit den Eltern verkracht, dass sie noch nicht einmal bei einem Todesfall anrufen würden.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Zitat

    Zitat von raicro
    Ein Kollege meinte aber kürzlich, das sei nicht ganz ok, da die Standesämter bei Abfassung der Sterbeurkunde sich auf die Angaben des Auskunftsgebers verlassen und deshalb nicht nachprüfen würden, ob d. Verstorbene tatsächlich geschieden ist.



    Also, das dachte ich eigentlich auch immer. Aber ich habe dann noch mal eine befreundete Standesbeamtin gefragt und die hat mir versichert, dass auch die Angabe zum Familienstand auf der Sterbeurkunde zur Beuurkundung gehört und wir uns damit darauf verlassen können. Deshalb reicht mir jetzt auch immer diese Angabe.

  • Ich habe es bislang aber schon 2 mal erlebt, dass die Angaben zum Familienstand auf der Sterbeurkunde nicht korrekt waren. Seit dem bin ich etwas vorsichtiger geworden und lasse mir entsprechende Nachweise vorlegen.

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