Hallo an alle!
Ich muss einfach mal was loswerden: Bis vor ca. zwei Jahren war Rechtspflegerin mein Traumberuf. Ich wollte das unbedingt lernen! Nach dem Abitur habe ich eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht, die mit total Spaß gemacht hat und so habe ich schon ein paar Grundsätze in der Rechtspflege kennen gelernt, nur halt von der anderen Seite. In den Jahren 2003, 2004 und 2005 habe ich mich jedes Mal neu beworben. Habe auch persönlich mit einem vom OLG gesprochen. Der meinte, die Voraussetzung wäre ein guter Abiturdurchschnitt, der bei mir leider nur bei 3,1 lag. In der Berufsschule hatte ich jedoch nur 1er und 2er und auch mein Arbeitszeugnis lautete auf die Note 2. (Hier meinte er, in der Berufsschule würde ich mich ja mit Leuten messen, die "nur" Realschulabschluss haben, da wäre es klar, dass ich besser bin, haha.) Warum kriegen trotzdem Abiturienten den Vortritt, wenn sie noch nicht mal genau beurteilen können, ob der Beruf überhaupt das Richtige für sie ist? Ich habe jedenfalls durch meine Ausbildung mir einen ersten Eindruck machen können und habe mich auch jedesmal für die Gerichte interessiert, wenn ich mit meinem Chef mal auf nen Termin mit durfte. Ich ärgere mich so wahnsinnig darüber, wenn ich mir vorstelle, dass wieviele Schüler mir vorgezogen wurden, die vielleicht nur halb so viel Spaß an dem Beruf haben werden, wie ich ihn gehabt hätte. Nach drei Jahren habe ich es dann aufgegeben und zum Abschluss noch einen Brief an's OLG geschrieben und denen meinen Standpunkt und meine Meinung mitgeteilt. Aber ihm wurde wahrscheinlich gar keine Beachtung gescheckt, was mich noch trauriger gemacht hat!!
So, jetzt geht's mir besser. *smile*:D
Liebe Grüße, Jule