Höchstalter für Einstellungen

  • Hallo Leute,

    nachdem ich zugegebenermaßen recht spät mein Interesse für den Beruf des Rechtspflegers entdeckt habe, bin ich mittlerweile zu alt für eine Einstellung in Bayern (bin Baujahr 1979). Aus diesem Grund spiele ich mit dem Gedanken, in eines der benachbarten Bundesländer, also Hessen, Baden Württemberg oder Thüringen zu wechseln um eventuell dort meinen Berufswunsch zu realisieren.
    Weiß jemand von Euch, bis zu welchem Höchstalter dort eingestellt wird?
    Wie sieht es mit einer Ausbildung in einem anderen Bundesland und einer eventuellen späteren Rückkehr nach Bayern aus?

    Vorab danke für alle Antworten.

  • Hallo Kenny!

    Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Anwärter der Rechtspflegerlaufbahn (RpflAPO) ist in Hessen nach § 1 u. a. Zulassungsvoraussetzung, daß der Bewerber höchstens 35 Jahre alt ist.
    Hast Dich leider zu spät für den Rechtspfleger-Job entschieden.

    In Thüringen ist in § 3 der ThürRAPO lediglich angegeben, daß jemand eingestellt werden kann, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem Thüringer Beamtengesetz erfüllt. Hab nichts bzgl. des Alters gefunden.



  • Ich würde mich telefonisch mit den Behörden, die in Frage kommen, in Verbindung setzen. Evtl. vorher auch auf den Internetseiten der betreffenden Justizministerien nachschauen.

    Mit 28 Jahren dürftest Du zwar im Hinblick auf die beamtenrechtlichen Voraussetzungen noch in Frage kommen (die einschlägigen Bestimmungen aus den genannten Ländern kenne ich freilich nicht). Die tatsächliche Einstellungspraxis sieht aber anders aus. In Nordrhein-Westfalen sieht das Landesbeamtengesetz beispielsweise ein Höchstalter von 32 Jahren vor. Tatsächlich zieht man aber eine Grenze bei 26 Jahren (Ausnahmen für Aufstiegsbeamte, Zwölfender und evtl. für Behinderte).

    Ein späterer Wechsel vom einem Bundesland ins andere ist grundsätzlich möglich. Ich würde diesen Wunsch der Einstellungsbehörde aber nicht sofort auf die Nase binden ;)

  • Nachtrag zur Berichtigung (auch wenn den ursprünglichen Fragesteller NRW nicht interessiert).

    Das Einstellungshöchtsalter für Rechtspflegeranwärter ist in § 3 Abs. 1 Ziffer 4 der
    Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
    des Landes Nordrhein-Westfalen (Rechtspflegerausbildungsordnung - RpflAO) geregelt:

    Zur Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes kann zugelassen werden, wer ...

    4. im Zeitpunkt der Einstellung noch nicht 27 Jahre, als schwerbehinderter Mensch oder als Inhaberin oder Inhaber eines Eingliederungsscheins oder eines Zulassungsscheins noch nicht 40 Jahre alt ist; § 6 Abs. 1 der Laufbahnverordnung (LVO) bleibt unberührt.

    Das muss m. E. irgendwann geändert worden sein.

  • Was Hessen anbelangt: Höchstalter 35 - mit grds denselben Chancen wie jeder jüngere Bewerber auch.

    Es gibt m.E. auch keinen vernünftigen Grund nur blutjunge Anwärter einzustellen...

    Also :daumenrau

  • bin auch "baujahr" 1979 und wurde letztes jahr in baden-württemberg eingestellt. ich denke es kommt darauf an, was du bis dahin gemacht hast und warum du erst jetzt auf die idee kommst rechtspfleger zu werden. ich war vorher rechtsanwaltsfachangestellte.

  • Es gibt m.E. auch keinen vernünftigen Grund nur blutjunge Anwärter einzustellen

    Doch, mindestens einen: Wenn die Ausbildung eines jeden Anwärters die Summe X kostet und Anwärter A ein Lebensalter von Y Jahren und Anwärter B ein Lebensalter von Z Jahren hat (wobei Y > Z ist), ist Anwärter A pro Jahr bis Y=67 teurer als Anwärter B.

    Oder so ähnlich.

  • Es gibt m.E. auch keinen vernünftigen Grund nur blutjunge Anwärter einzustellen

    Doch, mindestens einen: Wenn die Ausbildung eines jeden Anwärters die Summe X kostet und Anwärter A ein Lebensalter von Y Jahren und Anwärter B ein Lebensalter von Z Jahren hat (wobei Y > Z ist), ist Anwärter A pro Jahr bis Y=67 teurer als Anwärter B.

    Oder so ähnlich.


    juris non calculat :wechlach::wechlach::wechlach::wechlach:


    Gegenrechnung:

    Beamter A = 20 Jahre
    Beamter B = 30 Jahre

    Penionsanspruch des Beamten B = B-A * irgendsoeiner Pensionsberechnungsformel = auf jeden Fall geringer

    zudem B = früherer Eintritt des schlimmsten Falls der Dienstunfähigkeit

    ergo: extrem Dienstherrenfreundlich

    bonus: Lebenserfahrung und Ausbildung wird tendenziell ernster genommen

    Also eher ein Grund für B

    Die Moral von der Geschichte für Kenny: BEWERBEN und wenigstens versuchen

  • Ich habe eine Vermutung, warum die Verwaltungen tendenziell lieber Rechtspflegeranwärter einstellen, die frisch von der Penne kommen. Diese Menschen sind nämlich in gewisser Weise pflegeleichter, da sie das richtige (Berufs-)leben in der Regel noch nicht kennen. Sie sind damit für den Öffentlichen Dienst im allgemeinen und die Justiz im besonderen besser "formbar".

    Wer schon Erfahrungen in der freien Wirtschaft gesammelt hat, oder auch schon evtl. als Zwölfender bei der Bundeswehr erhebliche Personalverantwortung getragen hat, der sieht vieles bei der Justiz kritischer und lässt sich möglicherweise nicht so herumschubsen.

    Mir ist auch aufgefallen, dass viele Kollegen im gehobenen Dienst, die in der Verwaltung arbeiten (gerade auch in herausgehobenen Positionen wie Geschäftsleiter), Aufstiegsbeamte sind. Das sind oft Mitarbeiter, die nach der mittleren Reife im zarten Alter von 15 oder 16 Jahren bei der Justiz angefangen haben. Die sind "in der Wolle gefärbt".

  • ..."in der Wolle gefärbt" - ich lach mich krumm, haste schön gesagt!!!:wechlach:
    Übrigens für Frauen: Soweit ich weiß werden Kindererziehungszeiten (in Hessen zumindest) angerechnet und "Frau" kann damit je nach Anzahl der Kinder auch älter als 35 Jahre sein.:beifallkl

  • Moin,
    ich hab mich in Oldenburg beworben. Dort steht auf der Homepage:

    Zitat

    Zur Rechtspflegerausbildung kann zugelassen werden, wer

    • die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und
    • das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.

    Im übrigen 'komme' ich auch schon aus der Verwaltung, allerdings aus der Kommunalverwaltung. Könnte das eher positive oder negative 'Auswirkungen' haben auf die Bewerbung?

  • Das kommt ganz darauf an...

    Wenn dich dadurch in Rechtsauslegung und -anwendung üben konntest eher von Vorteil.

    Ansonsten: weder, noch...

  • Wow. Das waren mehr Antworten, als ich erwartet hatte. ;)
    Ich schätze mal, ich werde, sobald mein Kollege wieder aus dem Urlaub zurück ist, anfangen Bewerbungen zu schreiben. Laut Recherche im Netz müsste ich trotz meines greisen Alters bei allen drei Bundesländern zumindest grundsätzlich Chancen haben. Warten wir mal ab, was daraus wird. Vielleicht hat ja hjemand Interesse an einem "Quereinsteiger" (bin bislang unter anderem Buchhalter, habe allerdings über den Debitorenbereich recht viel mit dem Eintreiben von Forderungen zu tun)
    In jedem Fall erstmal vielen Dank für alle Infos!

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