Für diesen Fall bräuchte ich bitte mal bitte eine ergebnisorientierte Begründung.
Im ersten Termin sind anwesend die Schuldner S, der Vertreter der bestrangig (III/1) betreibenden V- Bank A, und der Gläubiger des Rechts III/3 B (nichtbetreibend).
Alle melden sich als Beteiligte, der Grundbuchstand wird verlesen .
Nach Eröffnung der Bietzeit gibt der private Gläubiger B III/3 unter mehrmaligem Hinweis auf sein eingetragenes Recht (übrigens seit mehreren Jahren eingetragen) ein Gebot von 5.000,00 € ab. Verkehrswert des Grundstücks 160.000 €, Kapitalbetrag von III/3 300.000,00 DM nebst Zinsen .
Der Vertreter der V- Bank A schläft mit offenen Augen ist nur noch in der Lage Sicherheit zu verlangen , die der B leistet.
Nach Ende der Bietzeit , treten wir in die Zuschlagverhandlung ein, worauf der A auf meine Frage nach Anträgen sagt "keine Anträge". B und S sagen nichts.
Daraufhin verlese ich den Zuschlagsbeschluss. Ich komme bis "wird dem Meistbietenden für den betrag von 5.000,00 € unter folgenden Bedingungen zugeschlagen" worauf mich der A rüde unterbricht. Zu der Verzinsung, keinen bestehenden bleibenden Rechten , Zuschlagsgebühr kann ich nichts mehr sagen.
"Wieso Zuschlag, wieso wird der Zuschlag nicht gem. § 85 a ZVG versagt" fragt A, worauf ich ihm den § 85 a Abs. 3 erkläre. Daraufhin er: "dann stelle ich ein". Bevor ich etwas sagen kann fragt der B ist das denn nicht etwas spät?
Daraufhin ich, auch wenn`s im nachhinein wahrscheinlich blöd war:"hab ich zugeschlagen schon gesagt?" worauf mir alle , auch die Unbeteiligten im Saal bestätigen, das "zugeschlagen" gesagt worden sei.
Ich entscheide daraufhin dahingehend den Zuschlag fertig zu verkünden und protokolliere den Einstellungsantrag gem. § 30 ZVG nach dem Zuschlagsbeschluss mit dem Hinweis zu spät siehe Zeller § 30 Rd. Nr. 2.12 bzw. § 29 Rd. Nr. 2.7
Nun nimmt sich die V Bank den Anwalt RA, der nichts besseres zu tun hat als gegen mich in übelster Art und Weise zu schießen. Was das soll möchte ich mal wissen. Auf jeden Fall hats den Effekt das ich meinen Zuschlagsbeschluss jetzt gern gehalten haben möchte.
Für dsas Landgericht ist nämlich nur eines bedeutsam:
In irgendeinem ZPO Kommentar steht nämlich das ein verkündetes Urteil erst im Raum ist , wenn es vollständig, sogar mit einer kleinen Begründung verkündet wurde.
Sie haben mich zu einer Stellungnahme aufgefordert wann ich den unterbrochen wurde. Dies habe ich nochmals ausgeführt. Nun fordert sie mich wiederum zu einer Stellungnahme auf mit dem Hinweis das Protokoll zu berichtigen, dass der Zuschlagsbeschluss erst teilweise verkündet war.
Wo in Gottes Namen soll ich denn den Einstellungsantrag hinprotokollieren in den Zuschlagsbeschluss????
Ich möchte gern zum Ausdruck bringen, dass ein Urteil keine sachenrechtlichen Tatbestände schafft und demzufolge diese Kommentarstelle auf Zuschlagsbeschlüsse nicht anwendbar ist, so dass auch der unvollständige Beschluss in der Welt ist. Auf jeden Fall waren wir wohl schon außerhalb der Zuschlagsverhandlung , so dass keine Anträge mehr gestellt werden konnten. Und nicht zuletzt, dass es doch nicht sein kann, das dem Gericht rücksichtslos ins Wort gefallen wird und das auch noch zu beachten ist. Ich hab mich eben nicht richtig unterbrechen lassen und den Einstellungsantrag erst nach vollständiger Verkündung zur Kenntnis genommen.
Bin für jede fundierte Meinung, wie man das Landgericht überzeugen kann, sehr dankbar. Nicht auszudenken, wenn der olle RA recht kriegt. Mit Robe wäre mir das nicht passiert.
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Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein)
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