Sachgründung

  • Hallo,

    hier wurde ja bereits über den Inhalt eines Sachgründungsberichts/Werthaltigskeitsnachweis diskutiert.

    Diesbezüglich eine weitere Frage:
    wird der Sachgründungsbericht/Werthaltigkeitsnachweis, der vom Wirtschaftsprüfer und vom Gesellschafter eingereicht wird (bei der Ersteintragung einer GmbH), als Dokument freigegeben und unterliegt der Einsicht für jedermann?

    Oder erfolgt keine Freigabe?

    :gruebel::gruebel::gruebel:

  • Da es sich hierbei um ein Eintragungsrelevantes Dokument handelt, dass zu "Papierzeiten" zum Sonderband genommen wurde, gebe ich es für die Webeinsicht frei, sprich, ich nehme es zum elektronischen Sonderband.

    Meine Sache...

    ...mein Problem.

    Einmal editiert, zuletzt von mikschu (29. Dezember 2011 um 08:59) aus folgendem Grund: Nachsatz angefügt

  • Das ergibt sich -indirekt- aus dem Gesetz:

    § 8 Abs. 1 GmbHG: Der Anmeldung müssen beigefügt sein ...
    Ziffer 4: ... und der Sachgründungsbericht,
    und
    Ziffer 5: wenn Sacheinlagen vereinbart sind, Unterlagen darüber, dass der Wert ... erreicht.

    Da die Anmeldung in den Sonderband kommt, müssen auch die ihr beizufügenden Unterlagen in den Sonderband.

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