Pfändung von Prämien

  • Liebe Kollegen,

    habe einen Antrag auf Erlass eines PfüBs vorliegen.

    Gespändet werden sollen:
    - Betriebsprämie
    - Ausgleichszulage
    - Eiweißpflanzprämie
    - Energiepflanzprämie (wat et net alles gibt.. )
    - FUL Prämie ( :nixweiss:)
    und, wie der RA so schön schrieb "Paula".
    Paula ist aber nicht "Paula", sondern PAULa = Programm Agrar-Umwelt-Landschaft :klugschei, der Suchmaschine sei Dank. FUL-Prämie: Förderprogramm "Umweltschonende Landbewirtschaftung" . Das muss man sich mal reinziehen! :eek:

    Nun zu meiner Frage. Dass diese Prämien tatsächlich pfändbar sind, ist wohl eindeutig. Sind sie allerdings " für die Jahre 2006-2009 " pfändbar? Konkret: sind zukünftige Prämienansprüche pfändbar oder entstehen diese Ansprüche erst, ähnlich wie die Steuererstattungsansprüche, Anfang des neuen Kalenderjahres?

    Wer kann mir helfen? Sind vielleicht landwirtschaftlich tätige Kollegen unter uns?

    Schon mal :2danke für das Hirnschmalz.

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • FUL-Prämie (Förderung umweltschonender Landwirtschaft)
    z.B. im Rahmen eines Flächenumlegungsprogrammes. Landwirte wandeln Acker in Grünflächen um und erhalten dafür eine Prämie.

    So weit ich das aus meiner Zeit bei "Raiffeisen" noch in Erinnerung habe. :gruebel:

  • Zitat

    Sind sie allerdings " für die Jahre 2006-2009 " pfändbar? Konkret: sind zukünftige Prämienansprüche pfändbar oder entstehen diese Ansprüche erst, ähnlich wie die Steuererstattungsansprüche, Anfang des neuen Kalenderjahres?


    Ich würde mich beim zuständigen Landwirtschaftsamt erkundigen, wann diese Zahlungsansprüche jeweils entstehen.
    Ich denke jedoch, dass derzeit auf jeden Fall der Prämienanspruch für 2006 und 2007 bereits entstanden und somit pfändbar ist.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ich würde mich beim zuständigen Landwirtschaftsamt erkundigen, wann diese Zahlungsansprüche jeweils entstehen.



    Danke für den Tipp Tommy. Dachte, es könnte mir vorrangig jemand aus dem Forum weiterhelfen. Ich habe jetzt aber mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Kreisverwaltung gesprochen. Auch wenn er es nie lesen wird: meinen herzlichen Dank an den Sachbearbeiter der Kreisverwaltung, der nicht nur kompetent, sondern auch sehr freundlich und hilfsbereit war.
    Für alle, die es interessiert: Es ist tatsächlich so, dass die Prämien, ählich wie die Steuererstattungsanspüche auch, jedes Jahr neu beantragt werden müssen und dass tatsächlich derzeit erst die Ansprüche für 2006 und 2007 fällig und pfändbar sind.

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • Steuererstattungsansprüche haben den § 46 AO und danach kann der Anspruch vor Entstehung nicht gepfändet werden. Ob das bei diesen Prämien oder Ansprüchen auch so ist?

    Interessant dürfte doch die Frage sein, ob das Rechtsverhältnis schon besteht. Es gibt auch Programme in der Landwirtschaft bei denen über einen abgegrenzten Zeitraum Prämien gezahlt werden können, die von vornherein abgegrenzt sind. Das hat nichts damit zu tun, dass die jedes Jahr einzeln beantragt werden müssen weil es (evtl.) nachgewiesen werden muss, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

    Ob das was mit dem Rechtsverhältnis zu tun hat???

  • ich denke eher nicht, weil ja keiner gezwungen wird, die prämien zu beantragen.



    Es wird ja auch nicht jeder gezwungen eine Steuererklärung abzugeben und der Erstattungsanspruch ist trotzdem pfändbar. Das ist kein Argument.

    Außerdem ist die Pfändung (s. Link von Exec) bis 2009 zulässig.

  • Und wie würde das in der Praxis aussehen? Es werden Ansprüche von z.B. 2006 - 2009 gepfändet. Der Drittschuldner stellt fest, dass für 2008 und 2009 erst noch Anträge gestellt werden müssen..... und legt den PfüB zur Seite??? Oder wie? Der Sachbearbeiter bei der Kreisverwaltung hatte mir das anders geschildert. Der würde solche PfüBse "abschmettern", indem er wohl darauf verweist, dass noch keine Fälligkeit eingetreten ist.

    Ich hab die Sache gestern unterschrieben und die Ansprüche für 2008 und 2009 abgesetzt. Sollte ich eine Erinnerung bekommen, werde ich berichten. Wäre gar nicht schlecht. Konnte nichts zu dem Thema finden. Dann wüsste ich wenigstens für die Zukunft Bescheid.

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • Der hat das mit der Fälligkeit wohl verwechselt. Auf die Fälligkeit eines Anspruchs kommt es nicht an, das Rechtsverhältnis aus dem dieser Anspruch entstanden ist muss bestehen.

    Deswegen ist das auch in dem $ 46 AO ausdrücklich anders geregelt. Fälligkeit einer Steuerforderung (Erstattung) frühestens nach Ablauf des Jahres aber entstehen tut der Anspruch mit der ersten Lohnsteuerzahlung in dem Jahr.

    Wenn er das abschmettern will, dann kann der Gl. ja klagen wenn er will, damit hast Du als RPfl. nichts zu tun. Du pfändest eine angebliche Forderung und gut is.

  • Hallo, liebe Rechtspfleger,hier komme ich nun aus Gläubigersicht mal zu Wort und benötige dringend Eure Hilfe. Wir haben hier noch nie einen derartigen Anspruch gepfändet, müssen dies aber unbedingt tun. Wir haben nur Kenntnis von diesen Ansprüchen aus einer BWA wie folgt:- Vergütung d. Mineralölst.- So. Aufwandszuschüsse- Junglandwirtprämie- Greeningprämie ????? (Help, was ist das alles)- Umverteilungsprämie- Ausgleichszulage- Betriebsprämie (Basispr.)(habe alles identisch von der BWA übernommen und mitunter keine Ahnung, von was hier die Rede ist)Hat von Euch zufällig jemand so eine Art Muster-Pfüb, wo die Ansprüche genau beschrieben und bezeichnet, sind die aus solchen Zuschüssen und Prämien entstehen? Ihr würdet mir echt behilflich sein. Und ganz wichtig - gegen wen muss sich der Pfüb als Drittschuldner genau richten. Unser Kunde wird das freiwillig nicht erzählen.Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • Hi! Ich würde an deiner Stelle allgemein die "Ansprüche aus landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen" bei der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer (diese ist in meinem Bundesland für die Auszahlung von land- und forstwirtschaftlichen Fördermitteln und EU-Gemeinschaftsbeihilfen zuständig) pfänden und die von dir genannten Einzelansprüche in Klammern dahinter setzen. Musst du mal ein bisschen googeln, wer in deinem Bundesland für die Auszahlung zuständig ist.

    Die Ansprüche auf "Agrardieselvergütung, Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe (§ 50 EnergieStG) und der Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG" (Mineralölsteuer gibt es seit 10 Jahren nicht mehr) kannst du beim zuständigen Hauptzollamt (http://www.zoll.de/SharedDocs/Box…ve0501?nn=31636) pfänden.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Hi! Ich würde an deiner Stelle allgemein die "Ansprüche aus landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen" bei der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer (diese ist in meinem Bundesland für die Auszahlung von land- und forstwirtschaftlichen Fördermitteln und EU-Gemeinschaftsbeihilfen zuständig) pfänden und die von dir genannten Einzelansprüche in Klammern dahinter setzen. Musst du mal ein bisschen googeln, wer in deinem Bundesland für die Auszahlung zuständig ist.Die Ansprüche auf "Agrardieselvergütung, Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe (§ 50 EnergieStG) und der Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG" (Mineralölsteuer gibt es seit 10 Jahren nicht mehr) kannst du beim zuständigen Hauptzollamt (http://www.zoll.de/SharedDocs/Box…ve0501?nn=31636) pfänden.

    Vielen Dank für Deine Hilfe

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