Grüße ins Forum in der Hoffnung, auf Bestätigung oder eine gangbare Lösung:
Erbfall, einer der Erben (Erbengemeinschaft) war verschwunden, daher wurde für ihn ein Abwesenheitspfleger bestellt, der das Erbe annehmen konnte. Nun ist auch Auszahlung möglich.
Es gibt einen Titel gegen den abwesenden Erben - ich hätte gern vom Abwesenheitspfleger das Geld aus dem Erbteil... (aus bestimmten Gründen kam eine direkte Pfändung des Erbteils bei den Miterben nicht in Betracht).
Frage: Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich hier einen PfÜB erwirken kann, in dem der Abwesenheitspfleger Schuldner und Drittschuldner zugleich ist und dann das Geld rausrücken muss?
Muss die Bank mit dem Treuhandkonto gesondert als Drittschuldner aufgeführt werden?
Ich bin mir fast sicher, in irgendeinem Kommentar habe ich das gelesen, ich find die Stelle nur nirgends mehr.
Bitte auch den Hinweis, falls mein Vorhaben kompletter Blödsinn ist ...
Danke im Voraus...
LG Katie