Ist ein Ordnungsgeldbeschluss ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel? Bedarf er einer Klausel? In vorliegendem Fall wurde der Schuldner in einem Zivilverfahren zur Zahlung von 150,00 € Ordnungsgeld verurteilt. Da er nicht zahlt, soll nun sein Konto gepfändet werden. Ist dies aufgrund des Ordnungsgeldbeschlusses möglich?
Ordnungsgeldbeschluss als Titel?
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maulwurf -
17. März 2006 um 20:45
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Ich denke, dass das OG im Wege der JBeitrO durch Ersuchen vollstreckt werden müsste ? Vollstreckungsorgang ist hierbei das Erlassgericht nach JBeitrO ?!
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Würd ich mal auch so sehen, V-Aufträge an den GVZ/VollzBeamten, Pfübse, ggf Haftbefehle, das muß das Erlassgericht selbst machen
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Der Beschluss, zugestellt ist ein Titel, der PfÜb ist vom Gericht selbst zu erlassen (JBeitrO) und selbst zuzustellen.
Ordnungsgeld
http://5376.rapidforum.com/topic=100975716635
Verfahren ZwV Mobiliar und eV beim GV, dieser ist unter Vorlage der Ausfertigung des Beschlusses ggf. zu beauftragen.
Zwangsgeld
http://5376.rapidforum.com/topic=100982228526
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