Ordnungsgeldbeschluss als Titel?

  • Ist ein Ordnungsgeldbeschluss ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel? Bedarf er einer Klausel? In vorliegendem Fall wurde der Schuldner in einem Zivilverfahren zur Zahlung von 150,00 € Ordnungsgeld verurteilt. Da er nicht zahlt, soll nun sein Konto gepfändet werden. Ist dies aufgrund des Ordnungsgeldbeschlusses möglich?

  • Ich denke, dass das OG im Wege der JBeitrO durch Ersuchen vollstreckt werden müsste ? Vollstreckungsorgang ist hierbei das Erlassgericht nach JBeitrO ?!

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Würd ich mal auch so sehen, V-Aufträge an den GVZ/VollzBeamten, Pfübse, ggf Haftbefehle, das muß das Erlassgericht selbst machen

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