Prozeßbürgschaft

  • Ich habe eine Frage zur Zustellung der Prozeßbürgschaft!
    Muß die Bürgschaft an den Bürgschaftnehmer (Beklagter) zugestellt werden oder ist die Zustellung der Bürgschaft über den GVZ an den Prozeßbevoll-
    mächtigten des Bürgschaftnehmers wirksam?
    Es wäre nett,wenn mir jemand anworten könnte!:)

  • Ich habe hier eine Rückgabe der Sicherheit anzuordnen nach § 715 ZPO. Es war hier eine Bankbürgschaft als SL getätigt worden.
    Muss ich mir noch irgendwas vorlegen lassen, außer den Antrag auf Erlöschen der Bankbürgschaft und RK-Vermerk des Urteils? :gruebel:

    Steh' in dieser Sache ein bißchen auf dem Schlauch. :confused:

    Gruß
    li_li

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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