WEG-Verfahren -> Welche Änderungen ergeben sich

  • Ich mache seit ca. 2 Monaten WEG-Sachen. Nun ist das ganze ja Teil der ZPO. Hat jemand schon einen Überblick, was sich damit alles ändert. Die ganze Zeit, mußte der Beschluss ja vor Kostenfestsetzung rechtskräftig sein und falls der Gegner nicht anwaltlich vertreten war, mußte man einen Zustellungsvorschuss anfordern. Ferner hießen die Parteien Ast u. Agg.
    Nun dürfte dann ja wohl ein Urteil ergehen und Rechtskraft ist auch keine Voraussetzung mehr. ZU-Vorschuss dürfte hinfällig sein und die Parteien dürften wohl Kl. u. Bekl. heißen. Hat jemand schon praktische Erfahrungen mit einem WEG-Verf. nach ZPO? Danke

  • Unter anderem hatten wir es z. B. hier schon mal davon.
    Zu deinen Fragen/Mutmaßungen: Parteien heißen Kläger - Beklagter, Eintrag ins Zivilprozessregister unter "C", statt Beschlüsse gibt es idR Urteile, ZU-Vorschuss ist hinfällig, etc. pp. --> Fazit: behandeln wie ein "ganz normales" Zivil-Kostenfestsetzungsverfahren. :)

    Du kommst - glaube ich - aus der selben Region wie ich. Die Geschäftsstellen haben entsprechende Unterlagen vom LG-Controller erhalten. Hast du schon mal bei deiner Serviceeinheit nachgefragt?

  • Aus dem hohlen Bauch geschossen stimme ich VIP :) zu.
    Es dürfte sich um ein stino C-Verfahren handeln, inkl. Gerichtskostenvorschuss, weshalb davon ausgegangen wird, dass die Zahlen in WEG-Sachen rückläufig sein werden.
    Kostenfestsetzungstechnisch dürften sich keine wirklichen Änderungen ergeben ... Praktische Erfahrungen habe ich damit noch keine, weil kein neues Verfahren bisher einen Abschluss gefunden hat.

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