Zinsen bei Sicherungshypothek

  • Hallo, ich schon wieder!

    Ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek. Bezüglich der Zinsen bin ich mir jedoch nicht sicher, ob das wie beantragt möglich ist.

    ... Sicherungshypothek in Höhe von ... € samt etwaiger gesetzlicher Verzugszinsen, höchstens jedoch 10% Zinsen seit heute, ...

    Laut Schöner/Stöber RdNr. 1954 sind gesetzliche Zinsen nicht eintragbar. Was würdet Ihr schreiben? Sowas wie "bis zu 10% Zinsen jährlich"?


  • Schau mal Schöner/Stöber RNr. 1962 ff.
    Eintragbar ist wohl "nebst bis zu 10 % Zinsen".

  • Vor der Entscheidung vom BGH vom 26.01.2006 http://www.dnoti.de/DOC/2006/5zb143_05.pdf wurde teilweise vertreten, es müsse ein Höchstzinsatz angegeben werden, die reine Verweisung auf den gesetzlichen Verzugszins wurde teilweise als unzulässig erachtet. Hierauf beruht evtl. noch der Titel mit dem Höchstzinssatz.
    Da hier ein Höchstsatz angeben ist, der u.U. niedriger als der Verzugszins ist, muss er auch so eingetragen werden.

  • @Seestern:
    Es handelt sich um eine notarielle Urkunde. Der Inhalt ist genau so wie oben angegeben.

    @ Tarzan:
    Hast recht, hätte einfach nur weiterlesen müssen. :oops:

    Vielen Dank!

  • Habe schon wieder einen Frage bezüglich der Eintragungsfähigkeit gesetzlicher Zinsen.

    Beantragt ist diesmal die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aufgrund vollstreckbarer Urkunde.
    Wortlaut: "Der Übernehmer hat an seine Schwester Frau ... den Betrag von 45.000,-- DM ... innerhalb von fünfzehn Jahren von heute an zu bezahlen. Auf Verzinsung und Sicherstellung bis dahin verzichtet Frau ... ."

    Beantragt ist nun Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz einzutragen. Nach der Fundstelle im Schöner/Stöber sind die gesetzlichen Zinsen aber nicht eintragungsfähig, einen Höchstzinssatz hab ich diesmal nicht. Ein gewisser Zinsbetrag ist auch schon kapitalisiert und als Teil der Hauptforderung zur Eintragung beantragt.

    Was meint Ihr?


  • Beantragt ist diesmal die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aufgrund vollstreckbarer Urkunde.
    Wortlaut: "Der Übernehmer hat an seine Schwester Frau ... den Betrag von 45.000,-- DM ... innerhalb von fünfzehn Jahren von heute an zu bezahlen. Auf Verzinsung und Sicherstellung bis dahin verzichtet Frau ... ."

    Was meint Ihr?


    Sagt der Titel etwas über Zinsen im Verzugsfall ? Normalerweise ist das in einer notariellen Urkunde geregelt.

  • Siehe nochmals Schöner/Stöber Rn 1954:
    Wenn ein Zinssatz in der Eintragungsbewilligung nicht bezeichnet ist, ist die Forderung unverzinslich
    Gesetzliche Zinsen sind nicht eintragungsfähig.
    Also sind keine Zinsen einzutragen!

  • Siehe nochmals Schöner/Stöber Rn 1954:
    Wenn ein Zinssatz in der Eintragungsbewilligung nicht bezeichnet ist, ist die Forderung unverzinslich
    Gesetzliche Zinsen sind nicht eintragungsfähig.
    Also sind keine Zinsen einzutragen!


    :zustimm:
    Den Antrag würde ich beanstanden unter Hinweis auf Schöner/Stöber und bezüglich der Zinsen die Antragsrücknahme anfordern.

  • Dass gesetzliche Zinsen nicht eingetragen werden dürfen, steht auch nochmal hier: Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, Einl. 67.3. Das Grundstück haftet kraft Gesetzes für die gesetzlichen Zinsen.

  • Irgendwie widerstrebt es mir zwar, die Zinsen nicht miteinzutragen, aber die Fundstellen sind ja wirklich eindeutig. Verhält sich dann wohl wie mit den Eintragungskosten, dafür haftet das Grundstück ja auch bereits kraft Gesetz.

    Danke an alle!

  • Sind denn die 15 Jahre schon abgelaufen? Wenn nein, ist m.E. noch gar keine Fälligkeit eingetreten, demzufolge der Anspruch noch nicht vollstreckbar.

    Denn die Formulierung "innerhalb von 15 Jahren" bedeutet doch wohl, dass sich der Schuldner bis zum Ablauf Zeit lassen kann, oder nicht?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Sind denn die 15 Jahre schon abgelaufen? Wenn nein, ist m.E. noch gar keine Fälligkeit eingetreten, demzufolge der Anspruch noch nicht vollstreckbar.

    Denn die Formulierung "innerhalb von 15 Jahren" bedeutet doch wohl, dass sich der Schuldner bis zum Ablauf Zeit lassen kann, oder nicht?


    Es sollen ja keine Zinsen eingetragen werden!! :teufel:

  • Ich hab' hier eine Sicherungshypothek und hab' Probleme mit den Zinsen.

    In der Urkunde heißt es in Ziffer 12:

    .....erfolgten Verstoß kann X verlangen, dass K an X eine Vertragsstrafe von xxxx,xx EUR zu bezahlen hat, welche sofort ab der vertragswidrigen Handlung zu bezahlen ist. Zinsen fallen bis dahin nicht an. Der Notar hat auf folgendes hingewiesen: Verzug tritt auch ohne Mahnung mit Ablauf der angegebenen Frist ein. Der Verzugszins ist gesetzlich geregelt.

    Zur Sicherung des Anspruch des X bestellt der K eine Sicherungshypothek in Höhe von xxxx,xx EUR. Dinglicher Inhalt sind die in Ziffer 12 genannten Zahlungsbestimmungen und dass die Hypothek verzinslich ist wie vorstehend vereinbart; der Höchstzinssatz beträgt jedoch 18 % p.a.

    Die Eintragung der Sicherungshypothek wird bewilligt und beantragt?

    Sind Zinsen einzutragen?

  • Da die Parteien den gesetzlichen Zinnssatz nach oben gedeckelt haben, muss diese Vereinbarung eingetragen werden. Ich würde "nebst unter Umständen bis zu 18 Prozent Zinsen" eintragen.

  • Mein Kollege hatte bei so einer Sicherungshypothek (wie in #16) die Zinsen nicht eingetragen? Kann er die jetzt einfach nachtragen, wenn in der zwischenzeit nichts passiert ist (keine weiteren Rechte eingetragen)

  • Mein Kollege hatte bei so einer Sicherungshypothek (wie in #16) die Zinsen nicht eingetragen? Kann er die jetzt einfach nachtragen, wenn in der zwischenzeit nichts passiert ist (keine weiteren Rechte eingetragen)


    Ja, der Antrag war noch nicht vollständig erledigt.
    Ansonsten sind die Zinsen nur einzutragen, wenn sie vom gesetzlichen Zinssatz abweichen bzw. wie beim Ausgangsfall "gedeckelt" (tolles Wort) sind.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!