P-Konto

  • schön und gut, aber wenn die so weiter machen, bleibt vielleicht irgendwann nichts mehr für Rpfl. in der M-Abt. zu tun:

    erst die eV auf Gerichtsvollzieher übertragen
    jetzt P-Konten, die Freigaben ersparen

    was kommt als nächstes?

  • Hatten wir schon mal als Thema.



    Scheint an mir vorbeigegangen zu sein :oops: .
    Im übrigen stimme ich Dir zu, diese Jungs (und Mädels) sind echt schwer von Begriff ... Aber eigentlich müssten es sogar die dann umsetzen können, oder?:gruebel:

  • Mich verwundert hier doch einiges gewaltig. :( :confused: :gruebel:

    Genau zu diesem Thema "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes" muss ich eine dienstliche Stellungnahme abgeben. Der dienstlichen Mail war u.a. ein Schreiben des BdJ Berlin beigefügt, das an die Landesjustizverwaltungen, also, so versteh ich das, an alle Länder gerichtet war.

    Wie kann es dann sein, dass ich eine Stellungnahme abgeben muss und viele Kollegen davon gar nichts wissen?

    Allmählich frage ich mich ernstlich, ob nur ich hier ständig Stellungnahmen abgeben muss. Ich musste mich bereits im Dezember zum "Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung" äußern. Der beigefügte Fragenkatalog umfasste 23 Fragen, teils noch mit mehreren Unterfragen. Allein diese Aktion hat mich - ehrlich wahr!! - ca. 5 Stunden gekostet.
    Nun diese Stellungnahme zu wieder über 30 Seiten! Zwischendurch im Januar noch eine Stellungnahme zur Übertragung von Richterzuständigkeiten auf den Rechtspfleger. Von der weiteren Stellungnahme, weil ein Kollege ein Progrämmchen zur Gebührenberechnung entwickelt hat, will ich gar nicht sprechen.

    Macht ja nichts... ich habe ja Zeit!!! :mad:

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • MEINE Stelle ist exponiert: Erste Tür rechts in der Etage, gegenüber von der Zahlstelle. Zugleich Auskunftsstelle für alle möglichen Fragen, und natürlich auch Auszahlungsstelle für Zeugengelder, obwohl an der Tür ein riesen Schild klebt "hier keine Auszahlungen"

  • schön und gut, aber wenn die so weiter machen, bleibt vielleicht irgendwann nichts mehr für Rpfl. in der M-Abt. zu tun:

    erst die eV auf Gerichtsvollzieher übertragen
    jetzt P-Konten, die Freigaben ersparen

    was kommt als nächstes?



    Also da würde ich mir jetzt nicht so die Sorgen machen, zumal ich die 850 k-Dinger nervig finde . . . eV weg fand ich auch ok, eng wird's., wenn die GVs auch noch die PfÜBs bekommen . . .

  • @ belana
    Das mit den Stellungnahmen ist glaub ich relativ einfach zu erklären. Alles steht und fällt mit der Weiterleitung der Anfragen durch die vielen Behördeninstanzen bis zum Sachbearbeiter, sprich Rfpl, der die betreffenden Sachen bearbeitet und daher auch seinen qualifizierten Senf dazu abgeben kann. Wir hatten hier auch schon gelegentlich Anfragen zu geplanten Gesetzesänderungen, haben uns dann auch positioniert. Zu anderen AG kommt es vielleicht gar nicht, weil das LG oder OLG die Sachen für nicht so wichtig hält oder dies einfach mal "untergeht", der AG -Direktor oder GL nicht an Rpfl/Richter weiterleitet oder es wird einfach nicht geantwortet.
    Und wie die Gesetzesänderungen aussehen, an denen dann nur Leute der Theorie gearbeitet haben, kann man sich leicht vorstellen.
    Kann aber deinen Unmut gut verstehen, wenn innerhalb weniger Wochen ständig Riesen-Anfragen kommen, die natürlich neben deinem üblichen Arbeitspensum erledigt werden sollen.

  • Dann mal so:

    Muss irgendein anderer (armer ) Kollege auch eine Stellungnahme abgeben und kann mir konstruktiv unter die Arme greifen?? :confused:

    @ ettigirb

    Meine Stelle ist in etwa so exponiert wie die von Erzett. Auch ich sitze im ersten Stock, allerdings etwas weiter am Ende des Ganges. Gottlob sitze ich aber auf der Sonnenseite des Gerichtes, sonst würde ich wie eine Primel eingehen.
    Es mag zwar daran liegen, dass ich 4 ( derzeit nur 3, aber das ändert sich bestimmt bald wieder ) verschiedene Sachgebiete bearbeite. Trotzdem ist es für mich nicht verständlich, dass wir uns hier zu jedem Furz äußern müssen und andere scheinbar gar nicht. Zumal ich schon den Luxus genieße, wegen der vielen unterschiedlichen Sachgebiete Anwärter 10 Wochen im Jahr ausbilden zu dürfen.
    Wie Anta schon so treffend bemerkte, müssen diese elenden Stellungnahmen natürlich neben dem üblichen Arbeitspensum erledigt werden.

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)



  • Mit exponierter Stelle habe ich eigentlich weniger an die exponierte Lage der dienstlichen Räumlichkeiten gedacht :D , als mehr an so Dinge wie:
    - fachliche (irgendwie geartet) besonders qualifiziert
    - durch bisherige Berichte positiv hervorgetan
    - besonderes Engagement Deiner Behörde (ähnlich wie
    Anta bereits geschrieben hat ...)
    - alle Gründe ähnlicher Art die Dir sonst evtl. noch einfallen :oops:

    Ansonsten kann ich aber gut verstehen, dass Dich die zusätzliche Belastung nervt - v.a. bei dem Aufgabenkreis, den Du sonst noch zu bewältigen hast. Und logisch verstehen kann ich es auch nicht ... aber das hilft Dir leider nicht weiter :( ...



  • Frühling ist die Zeit für Primeln, daher wär das mit dem Eingehen derzeit wohl nicht so dringend :)



    :klugschei ;)

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • Dann mal so:

    Muss irgendein anderer (armer ) Kollege auch eine Stellungnahme abgeben und kann mir konstruktiv unter die Arme greifen?? :confused:



    ..also falls es dich beruhigt,......ich muss auch so'ne Stellungnahme schreiben.....aber um ehrlich zu sein.....ich sitz genauso wie du davor......vielleicht hat ja schon jemand etwas zusammentragen können und könnte dann uns beiden uner die Arme greifen ;)

  • @ belana:
    hab genau zu den gleichen sachen stellung nehmen müssen! hab auch vier abteilungen...
    das mit dem grünbuch kam heut zurück... hab´s mir aber erspart das ergebnis mit den vielen seiten zu lesen.
    naja das mit dem p-konto fand ich wenigstens mal richtig interessant.

    denke nicht dass die rpfl auf dem m-abteilung nix mehr zu tun haben werden, da der neue 850k dennoch viele fälle bereit hält, wo gerichtliche entscheidungen nie entbehrlich werden!




  • :troest: Wenn es dich tröstet. Auch ich durfte eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Geteiltes Leid ...., z.Zt. hallten sich hier aber Aufforderungen zu Stellungnahmen im übrigen in Grenzen.

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • @ Rita :einermein gib mir Deine Hand, bist auch ne arme Socke ;)

    Beim 1. Lesen erscheinen die Neuregelungen eine tatsächliche Entlastung für das Vollstreckungsgericht darzustellen. Allerdings dürften die Befristungen auf 90 bzw. 180 Bankgeschäftstage im § 833 a ZPO m. E. zu einem vermehrten Pfändungsaufkommen führen. Wenn ich die Vorschrift richtig verstehe, verlieren nach Ablauf der genannten Fristen die Pfändung und die Überweisung ihre Wirkung mit der Folge, dass Neupfändung erforderlich sein dürfte.

    Oder habsch das falsch verstanden? :gruebel:

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)



  • :troest: Wenn es dich tröstet. Auch ich durfte eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Geteiltes Leid ...., z.Zt. hallten sich hier aber Aufforderungen zu Stellungnahmen im übrigen in Grenzen.



    Es tröstet ungemein! Aber noch viel mehr würden mich ein paar Tipps zu obigem Thema trösten. ;)

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

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