Beratungshilfevergütung in Insolvenzsachen

  • Ohne ein Faß (sprich diesen Thread) aufmachen zu wollen, hier der Hinweis auf folgende Entscheidung, die eine Alternative zur BerH sein könnte.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (15. Juli 2009 um 10:37)

  • ich will auch kein Faß aufmachen stolpere aber darüber, dass das Gericht auf § 11 V SGB XII Bezug nimmt:

    (5) Auf die Beratung und Unterstützung von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe und von sonstigen Stellen ist zunächst hinzuweisen. Ist die weitere Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder andere Fachberatungsstellen geboten, ist auf ihre Inanspruchnahme hinzuwirken.

    Wohlfahrt, rechtsberatende Berufe und sonstige Stellen werden hier in einem Atemzug genannt, also als ein Miteinander. Von einem vorrang der einen oder anderen Stelle scheint der Gesetzgeber HIER jedenfalls nicht ausgegangen zu sein....

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