" Entlassung" des Insolvenzverwalters

  • Lass mich raten, er hat sich an dem Wörtchen "schwerwiegende" gestört :D



    :eek: Richtig!!!

    Hast Du etwa den selben Verwalter?


    Wer weiß, wer weiß :D
    Aber mal im Ernst, ein bisschen versteh ich ihn schon. Da kommt jemand mit so einem blöden Antrag und dann schreibt das Gericht auch noch rein, dass keine schwerwiegenden Verstöße feststellbar sind. Ein bisschen würde ich mich da, glaub ich, auch auf den Schlips getreten fühlen. Hört sich so an, als ob leichte Verstöße durchaus drin sind. Das ist ja Futter für den Gläubiger, der dich sowieso schon nervt :D

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Drum gäbs bei mir in so einem Fall auch keinen Beschluss - dann kann sich keiner (außer dem der unsinnige - im Gesetz nicht vorgesehene - Anträge stellt) auf den Schlips getreten fühlen.



    Und wie bügelst Du den Antrag dann zurück. Durch Aussitzen?



    Ich schreibe halt raus, dass ein solcher Antrag von einem Gläubiger im Gesetz nicht vorgesehen ist und deshalb nicht darüber entschieden werden kann und dass ich das als Anregung für eine Entlassung v.A.w. sehe, für die ich aber derzeit keinen Grund erkennen kann.
    Ist wieder das Thema was man macht, wenn jemand schönes Wetter für den nächsten Tag beantragt...
    Oder was machst Du, wenn sich die Dame einen Spaß daraus macht, das jetzt täglich zu beantragen? Jedesmal förmlich darüber entscheiden?
    Ich hatte hier schon die lustigsten "Anträge".

    Ist aber Geschmackssache. Muss jeder für sich selbst entscheiden, wie er das löst. Manchmal ist natürlich auch ein kurzer Beschluss gut, wenn dann Ruhe ist.



  • Entschuldige, wollte Dich nicht angehen. Sicherlich ist es auch damit getan, wenn das einfache Schreiben seinen Zweck erfüllt. Dies war ja auch mein erster Antrag in dieser Weise un dich bin ja noch lernfähig.


  • Entschuldige, wollte Dich nicht angehen. Sicherlich ist es auch damit getan, wenn das einfache Schreiben seinen Zweck erfüllt. Dies war ja auch mein erster Antrag in dieser Weise un dich bin ja noch lernfähig.



    Ich fühle mich wirklich in keinster Weise angegangen oder so. Also echt kein Grund für eine Entschuldigung (wirke ich wirklich so schmollig??).

    Ich wollte auch nicht den Eindruck erwecken, dass das, was Du machst irgendwie falsch ist, ich wollte nur schreiben, was ich evtl. getan hätte und warum. Wobei man ja immer nicht den ganzen Einzelfall kennt; deshalb muss natürlich immer der Betroffene entscheiden, was das Beste ist.

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