Lass mich raten, er hat sich an dem Wörtchen "schwerwiegende" gestört
Richtig!!!
Hast Du etwa den selben Verwalter?
Wer weiß, wer weiß
Aber mal im Ernst, ein bisschen versteh ich ihn schon. Da kommt jemand mit so einem blöden Antrag und dann schreibt das Gericht auch noch rein, dass keine schwerwiegenden Verstöße feststellbar sind. Ein bisschen würde ich mich da, glaub ich, auch auf den Schlips getreten fühlen. Hört sich so an, als ob leichte Verstöße durchaus drin sind. Das ist ja Futter für den Gläubiger, der dich sowieso schon nervt