Falsche Anmeldung in RK 3

  • Was nicht eindeutig anhand der Anmeldung zugeordnet werden kann, bleibt unberücksichtigt.
    Man darf nicht aus den Augen verlieren, daß es sich hier um vier selbständige Verfahren handelt. Daraus ergibt sich, daß eine Berücksichtigung der Gesamtforderung anders als bei der Versteigerung mehrerer Objekte in einem Verfahren überhaupt nicht erfolgen kann.

  • Sicher, nur was ist die Konsequenz? Die Zurückweisung der Anmeldung wäre mit keinem Rechtsmittel anfechtbar und erst in einer möglichen Zuschlagsbechwerde überprüfbar.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Genau das (Beschwerde gegen den Zuschlag wegen unrichtigem geringstem Gebot) ist die mögliche Konsequenz.
    Unter diesem Gesichtspunkt ist es auch egal, ob man förmlich zurückweist oder einfach nur nicht berücksichtigt.
    Wenn so etwas hier vorkommt, weise ich die Kommune auf die Sachlage hin und bitte um erneute und ordnungsgemäße Anmeldung. Im Normalfall kommt dann eine berichtigte Anmeldung. Andernfalls gibt es kein Geld.

  • Zuschlagsbeschwerde geht praktisch auch nicht, da die Gemeinde am Zuschlagsbeschluss nicht erkennen kann wie ihre Anmeldung berücksichtigt wurde. In den meisten Fällen kriegen die das doch erst mit - da sie am Verteilungstermin auch nicht teilnehmen- wenn das Geld auf ihrem Konto ist, das etwa fehlt.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Wenn eine Anmeldung völlig offensichtlich nur Ansprüche beinhaltet, die definitiv nicht berücksichtigungsfähig sind, stellt sich ja immer die Frage, ob man sie totschweigt oder ausdrücklich zurückweist. Ich bin eher für totschweigen. Aber wenn sie uns aus irgendwelchen Gründen nur nicht passt, weil z. B. das Finanzamt nicht in der Lage ist mehrere Objekte getrennt zu veranlagen und die Grundsteuer daher zusammen festgesetzt wird, finde ich das Totschweigen schon bedenklich. Wenn sich dann erst nach der Verteilung herausstellt, dass wir die Anmeldung zu Unrecht nicht berücksichtigt haben, haben wir vielleicht einen "tollen" Regress am Bein.

    "Erziehungszwecke" finde ich als juristisches Argument für eine Nichtberücksichtigung bei uns nicht gerade angebracht. (BTW: es ist schon bemerkenswert, dass es immer die gleichen Kollegen sind, die "erziehen" wollen; egal ob auf der Autobahn oder in der Versteigerung! Warum seid Ihr nicht Lehrer oder Kindergärtner geworden?:teufel:)

  • "Erziehungszwecke" finde ich als juristisches Argument für eine Nichtberücksichtigung bei uns nicht gerade angebracht. (BTW: es ist schon bemerkenswert, dass es immer die gleichen Kollegen sind, die "erziehen" wollen; egal ob auf der Autobahn oder in der Versteigerung! Warum seid Ihr nicht Lehrer oder Kindergärtner geworden?:teufel:)

    Ne schlechte Nacht gehabt? Oder wieso kommst du von Brotbacken auf Pobacken.
    Im Übrigen halte ich es für durchaus angebracht, daran zu arbeiten, dass die regelmäßig und von den gleichen Behörden angemeldeten öffentlichen Lasten der Rechtslage entsprechend angemeldet werden. Wenn dir das egal ist, solltest du darüber vielleicht mal nachdenken.:teufel:

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)


  • "Erziehungszwecke" finde ich als juristisches Argument für eine Nichtberücksichtigung bei uns nicht gerade angebracht. (BTW: es ist schon bemerkenswert, dass es immer die gleichen Kollegen sind, die "erziehen" wollen; egal ob auf der Autobahn oder in der Versteigerung! Warum seid Ihr nicht Lehrer oder Kindergärtner geworden?:teufel:)



    :troest:
    Ich geh mal davon aus, dass sich das z.T. auf mich bezieht.

    Zum einen hat mein Verhalten auf der Autobahn (welches ich immer noch komplett als richtig vertreten kann) nicht im entferntesten etwas mit meinen dienstlichen und juristischen Entscheidungen zu tun.

    Zum anderen halte ich es (wie Tommy auch schon sehr treffend formuliert hat :daumenrau) sehr wohl für richtig, Behörden, Institutionen und auch Banken, mit denen ich oft zu tun habe so "zu erziehen", dass die Anmeldungen richtig, pünktlich und vollständig eingereicht werden, damit überhaupt ein störungsfreies Arbeiten möglich ist!

  • Ne schlechte Nacht gehabt?



    Nö! Aber ich halte Argumente wie "zwecks Erziehung" oder "ich seh' das nicht ein" für sachfremd und zumindest in unserem Bereich der Juristerei für unangebracht.

    Im Übrigen halte ich es für durchaus angebracht, daran zu arbeiten, dass die regelmäßig und von den gleichen Behörden angemeldeten öffentlichen Lasten der Rechtslage entsprechend angemeldet werden. Wenn dir das egal ist, solltest du darüber vielleicht mal nachdenken.:teufel:



    Egal ist mir eine unrichtige Anmeldung nicht, aber s. o.

  • Nun ja, eine Gläubigerforderung so hinzubiegen, dass es passt, erscheint mir in einem ZPO-Verfahren, wo immerhin noch der Beibringungsgrundsatz gilt und profiskalische Gesichtspunkte nichts zu suchen haben für wesentlich unangebrachter.
    Daher halte ich auch nicht viel vom zitierten kleinen Dienstweg.

    Eine falsche Anmeldung einer Bank oder eines persönlichen Gläubigers würde man auch nicht hinnehmen und mittels Zwischenverfügung auf eine korrekte Anmeldung hinwirken. Das ist das, was ich mit Erziehungszweck meine.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ich halte überhaupt nichts von "Erziehungsgedanken" in Zwangsversteigerungsverfahren, weil a) blöd b) nichts bringt und c) ich dann nur noch am Erziehen bin. Das FA dürfte nicht die einzige "erziehungsbedürftige" Person in unseren Verfahren sein. Die Anzahl der durch das Gericht Er-oder Verzogenen dürfte reichlich mannigfaltig sein.
    Kurzer Anruf, Fax und fertig ist.

  • Das mag aufm Dorf mit nur 4 Gemeindesteuerstellen im Einzugsbereich nicht ganz so aussichtslos sein. :cool:

    Nicht alle arbeiten aufm Dorf!:oops:

    Ich habe ca. 10-12 Grundbuchämter, noch sonstige Dörfer und 4 Städte
    im Sprengel. Und 3 Finanzämter.

    Wenn ich erziehen wollte, wäre ich Lehrer geworden!



  • Also ich arbeite definitiv auf dem Dorf...

    Ich habe ein FA, 3 Banken als Großgläubiger und sonst eigentlich nur ein paar von außerhalb...

    In dieser Konstellation finde ich schon, dass etwas "Erziehung" hilft.
    Ich weiß ja nicht, wie ihr Erziehung seht.
    Bei mir ist das so, dass ich bei den Leuten, mit denen ich öfter dienstlich zu tun habe und irgendetwas nicht so läuft, wie es sollte (z.B falsch angemeldet ist, die Anmeldungen 5 Minuten vorm Termin kommen oder schon vor der Verkehrswertfestsetzung Sachstandsanfragen kommen, wann mit einer Terminierung zu rechnen ist), rufe ich an und versuche darauf hinzuwirken, dass das anders läuft. Geht es schief weiter, wiederhole ich das auch mal oder mach es schriftlich. Und wenn das nix hilft, kommt die nächst höhere Instanz ins Spiel, die dann ihren Erziehungseffekt ausspielt... :teufel:
    So weit musste es aber erst einmal kommen, denn die Leute wollen selbst einen reibungslosen Ablauf und sind selbst dankbar für Anregungen, wie es schneller und besser laufen kann. :daumenrau

    Denn es ist für mich wesentlich weniger Arbeit, das ein oder andere Telefonat außerhalb einer bestimmten Akte zu führen und für gute Zusammenarbeit zu plädieren, als bei jeder Akte von diesem Menschen aufs neue mich mit irgendwelchen Sachen rumärgern zu müssen...

  • Ich halte überhaupt nichts von "Erziehungsgedanken" in Zwangsversteigerungsverfahren, weil a) blöd b) nichts bringt und c) ich dann nur noch am Erziehen bin.



    Danke, Stefan.

    Wenn ich erziehen wollte, wäre ich Lehrer geworden!



    :daumenrau

    Nochmal: Wenn z. B. das Finanzamt meint, dass eine getrennte Einheitsbewertung nicht möglich sei, und daher die Grundsteuer für z. B. Wohnung und Stellplatz nicht getrennt festgesetzt werden kann, ist das zwar ärgerlich. Aber ich kann mich auf den Kopf stellen, die Stadtkasse wird niemals die Grundsteuern getrennt anmelden.

    Da hilft die Sheriff-Mentalität "Denen werd' ich's schon zeigen!" nicht weiter. Irgendeiner muss sich was einfallen lassen.

  • Nochmal: Wenn z. B. das Finanzamt meint, dass eine getrennte Einheitsbewertung nicht möglich sei, und daher die Grundsteuer für z. B. Wohnung und Stellplatz nicht getrennt festgesetzt werden kann, ist das zwar ärgerlich. Aber ich kann mich auf den Kopf stellen, die Stadtkasse wird niemals die Grundsteuern getrennt anmelden.

    Da hilft die Sheriff-Mentalität "Denen werd' ich's schon zeigen!" nicht weiter. Irgendeiner muss sich was einfallen lassen.



    Da stimm ich dir voll und ganz zu! (ich glaub auch, ich habe nie was anderes behauptet...)
    Wenn es nicht anders geht, dann nützt auch der Erziehungsgedanke nichts. Das lässt sich aber mit einem Telefonat oder Fax abklären.

    Wenn aber eine Behörde oder einzelne Mitarbeiter einer Behörde aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit das nicht richtig oder für einzelne Personen (also mich und/oder Kollegen) unnötig kompliziert machen, kann ich versuchen, auf eine Lösung des Problems hinzuwirken.
    Ich halte auch nichts von der Sheriff-Mentalität. Weder schikaniere ich jemanden, noch bin ich bei bestimmten Personen extra pingelig. Ich schaue bei manchen Leuten noch genauer hin, als sonst (man kennt ja seine Pappenheimer), um so mehr freu ich mich aber, wenn alles stimmt und reibungslos weitergehen kann...

  • Wir sollten uns nicht so an Begrifflichkeiten klammern und die ggf. falsch/abweichend voneinander interpretieren.

    Klassischerweise ergeht auf eine fehlerhafte Anmeldung eine Zwischenverfügung, mit der man auf die Richtigstellung hinwirkt. Andere faxen, schweigen tot oder gehen den kleinen Dienstweg.

    Das bezweckte Ziel (= verwertbare Anmeldung) ist m.E. jeweils ziemlich deckungsgleich.

    Nervig ist´s halt, wenn ein und dieselbe Person (Gemeindekämmerer) 12 mal hintereinander den selben Fehler macht. Da ist nicht jeder Mensch in der Lage weiterhin großmütig Verständnis dafür aufzubringen. Ist halt nicht jeder ein Eisberg. :teufel:

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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