PEBB§Y-Leitfaden

  • Quelle http://www.bdr-online.de/:

    Das Justizministerium Baden-Württemberg hat für die Praxis einen Leitfaden für PEBB§Y herausgegeben, der den Kolleginnen und Kollegen in allen Bundesländern eine gute Einführung in das Thema bietet.

    Link: (edit)

  • nach lektüre teile ich die auffassung von 13 nicht, denn es liest sich eingentlich alles ganz gut.

    die alte angabe "pensum" war doch bekanntlich kaum aussagekräftig, die strichlistenwurschtelei brachte einfach keine brauchbaren ergebnisse.

    eine genaue(re) aufgabenanalyse und -verteilung schafft doch die bestmögliche transparenz in der personalplanung und gerechtigkeit in der verteilung der arbeitslast. ich seh eigentlich nur vorteile.

  • Zitat von oL

    eine genaue(re) aufgabenanalyse und -verteilung schafft doch die bestmögliche transparenz in der personalplanung und gerechtigkeit in der verteilung der arbeitslast. ich seh eigentlich nur vorteile.



    Sorry, aber da sieht man wieder, dass Du in keiner Weise praxisbezogen argumentieren kannst. Diese vermeintliche Analyse ist nichts anderes als ein Betrug an den Bediensteten an der Front, um weiteres Sparpotential zu erschließen. Nachdem schon -zig Stellen weggefallen sind und immer weniger Leute immer mehr Arbeit verrichten müssen, ist man jetzt, da weitere Stellen nicht mehr unbesetzt gelassen werden können, einfach dazu übergegangen, die Belastung der verbliebenen Bediensteten künstlich herunterzufahren.

    Beispiel: Die Bearbeitung einer Zivilabteilung des AG schlug bislang mit 0,89 Pensen (89 %) zu Buche. Nach Pebb§y sollen es nur noch 0,32 (32 %!) sein, das ist eine Drittelung der Belastung, obwohl definitiv weder Akten noch Arbeitsintensität eingespart werden. Bei gleicher Auslastung wird man nur noch als zu einem Drittel belastet hingestellt. Das gilt für Schwerbehinderte ebenso wie für Gesunde. Und dann kommst Du mit gerechterer Lösung und Vorteilen? Tut mir leid, oL, aber wache endlich einmal auf! Deine Pro-Staat und Anti-Beamten-Einstellung kann ich schon lange nicht mehr ernst nehmen.

  • Zitat von 13

    Sorry, aber da sieht man wieder, dass Du in keiner Weise praxisbezogen argumentieren kannst.



    die kritik nehme ich nicht an.

    sinnvoller personaleinsatz und richtige aufgabenverteilung geht nur nach vorheriger gründlicher analyse des ist-zustandes. das weiss jeder, der über betriebsorganisation mal nen grundkurs mitgemacht hat, aufgabenanalyse und ablaufplanung stehen da mit an erster stelle.

    wenn das nun in der praxis -so verstehe ich dich- falsch oder durch unzutreffende bewertung der stellen zu ungerechten auswirkungen führt, dann wurde die analysetechnik (ggf. absichtlich?) falsch angewandt. ein argument gegen die durchstrukturierte justizorganisation als solche liegt darin aber noch nicht.

    wenn einer einen nagel schief in die wand schlägt, ist nicht der nagel schlecht, um es mal metaphorisch auszudrücken.
    darum mag ich auch keine argumentationen, die ihre erkenntnisse statt aus der logik nur aus der -ggf. fehlentwickelten- praxis ziehen.
    denn würde man das ganze richtig machen, könntet ihr alle von der gerecht(er)en arbeitsverteilung profitieren.

    offenbar richtet sich aber die pebb§y-kritik ja auch gar nicht gegen die aufgabenanalyse an sich, sondern dagegen, dass die pensen (=jetzt AKA) zu niedrig angesetzt worden sind. schätze, dass das (hinter vorgehaltener hand) absicht war, um möglichst an der untersten grenze des personalbedarfs kalkulieren zu können.

  • Zitat von oL

    die kritik nehme ich nicht an.



    Das war mir schon sonnenklar... :wechlach:

    Dann bleiben wir doch einmal bei Deiner Methapher: Wenn man sich nur Nägel besorgt, um damit böswillig Wand und Nägel zu demolieren, dann weißt Du auch, weshalb dieses Schwachsinnsprojekt erfunden wurde. Schon vorher war davon die Rede, die Belastungszahlen künstlich zu unseren Lasten zu verändern. Unter dieser Bezeichnung ließ sich diese Absicht aber nicht verkaufen, so dass ein Name wie Pebb§y her musste, um dann zuschlagen zu können. Es ist nur bedauerlich, dass sich so wenige trauen, einmal das Maul aufzumachen. Ist man dann in der Gesundheit ruiniert, stehen schon die Vorschriften bereit, um entsorgt zu werden für wenig Geld. Es gibt nicht nur keine Fürsorgepflicht, sondern auch keine Moral mehr bei den Verantwortlichen! So einfach ist das!

  • Davon, dass P. das frühere Pensum klein rechnet, wird es nicht weniger Arbeit. Einmal mehr versucht man immer mehr Arbeit auf immer weniger Schultern zu satteln, nur versucht man jetzt den Beteiligten zu sagen dass sie eigentlich glücklich sein müssten, so wenig zu tun zu haben. :mad:

  • PEBB§Y ist doch nicht so sehr das Problem. Die niedrigeren Werte ergeben sich nicht zuletzt dadurch, dass 100 % ein Pensum sind. Außerdem war eine Korrektur bei einigen Sachgebieten durchaus angebracht. Hier muss ich "13" zum Beispiel Zivilsachen widersprechen. Selbst mit über 200 % (alte Zählweise) reinen C-Sachen war man doch mit etwas Routine nicht überlastet, vor allem seit die PKH-Vergütung und die Auslandssachen vom mittleren Dienst bearbeitet werden. Auch die Registerabteilungen hat es ja böse getroffen, weil von der Bestandszählung abgegangen wurde.

    Die eigentlichen Probleme liegen doch darin, dass schon jetzt 100 % (also das auf Grund der Arbeitszeitmögliche Maximum) schon wieder überschritten wird. 120 % sind doch keine Seltenheit. Außerdem ist das System durch seine bundesweite Auslegung viel zu unflexibel. Landestypische Besonderheiten oder tatsächliche Fehler bei der Ermittlung der Basiszahlen lassen sich wenn überhaupt nur mit völlig überzogenem Aufwand anpassen. Die Gerichte müssen die Fehler ja erst einmal ihrem Justizministerium beweisen und das dann wiederum der Kommission. Und Fehler gibt es ganz offensichtlich, denn warum muss sonst der hoch belastete mittlere Dienst auf dem Papier noch ordentlich abbauen.

    Zitat von oL

    turnusmäßige mitarbeitergespräche

    Die sind doch wohl der größte Unsinn, den man sich vorstellen kann. Wenn ich mich nicht zu jeder Zeit an meine Verwaltung wenden kann, tue ich es doch auch nicht bei so einem Gespräch.

  • Zitat: Zitat von oL
    turnusmäßige mitarbeitergespräche

    Die sind doch wohl der größte Unsinn, den man sich vorstellen kann. Wenn ich mich nicht zu jeder Zeit an meine Verwaltung wenden kann, tue ich es doch auch nicht bei so einem Gespräch.


    :daumenrau So sehe ich das auch.:beifallkl

    Immer nach dem Motto:
    "sage nicht alles was du weisst, aber wisse immer was du sagst!"

    Und spätestens, wenn Du ob Deiner hervorragenden Leistungen einen Dienstwagen versprochen kriegst, musst Du dir Gedanken machen, ob Du noch bei Justitia oder bereits im PLK angelangt bist.:D

  • Ich gebe § 21 BGB Recht, was diese Mitarbeitergespräche betrifft. Diese sind auch in meinen Augen frist-, form- und zwecklos!

    Nicht konform gehe ich als direkt Betroffener allerdings mit der Ansicht über den Zivilbereich. Natürlich ist eine gewisse Routine vorhanden, wenn man länger dabei ist, mit Sicherheit wirkt sich das aber nicht so aus, dass ein Ganzes jetzt nur noch 1/3 sein soll. Die Masse der Verfahren hebt die Routine großteils wieder auf, was überhaupt nicht gesehen wird. Zudem enden lange nicht alle Verfahren mit einem VU. Da kommt schon eher zum Zuge, dass KFV als "billige Tätigkeit" gesehen wird, die man eben mal nebenbei mit erledigen kann. Diese Meinung wird sogar hier im Forum vertreten. So eine ebenso unberechtigte wie schwachsinnige Abwertung kotzt mich an! Und ehrlich: Ich lasse mir meine Arbeitsweise nicht zum Vorwurf machen bzw. zum Nachteil auslegen: Wenn ich mir eine gewisse Routine und Zügigkeit erarbeitet habe, ist das für mich noch lange kein Argument, dass ich aus Ersparnisgründen dann gefälligst 200% zu erledigen habe! Dann möchte ich statt der ewigen Streichungen auch entsprechend bezahlt werden - wobei wir dann wieder bei den leeren Kassen wären. Der Argumentationskreis ist geradezu grotesk!

    Und wenn ich sehe, dass in meinem Beritt der Abgang der PKH-Vergütungsanweisungen mit 10 % bewertet wird, bekomme ich einen Lachkrampf. Bei mir macht das nicht mal geschätzte 3 % aus, weil allein wegen der vielfach recht kleinen Streitwerte PKH überhaupt nicht zum Zuge kommt. Bei F-Sachen sieht das schon eher anders aus.

    Allerdings wird das sicherlich mit der starren Ermittlung der Zahlen zusammenhängen, auch da gebe ich § 21 BGB Recht. Man bekommt vorsorglich erst gar nicht konkret mit, wo diese Zahlen überhaupt herkommen und Grund zum Nachbessern war ja auch schon oft genug vorhanden.

    Ich komme jedenfalls zu dem Schluss, dass die ganze Pebb§y-Geschichte ein einziger Beschiss an den eigenen Mitarbeitern ist, die nur dazu geeignet ist, den Rest Motivation, der vielleicht nocht da ist, auch noch zu killen und für weniger Geld doppelte Arbeit zu machen, wenn nicht noch mehr.
    Auf der anderen Seite war ja auch kein anderes Ergebnis zu erwarten. Wer glaubt, dass für die Leute an der Front von der Politik jemals noch etwas Positives bewerkstellt wird, der ist nicht von dieser Welt!

  • Zitat von 13

    mit Sicherheit wirkt sich das aber nicht so aus, dass ein Ganzes jetzt nur noch 1/3 sein soll.

    Die Rechnung geht aber so nicht auf. Nach herkömmlicher Berechnung waren Pensen von 170 % normal und bis über 200 % keine Seltenheit. Das heißt, dass die oben genannten 89 % früher höchstens ein halbes Pensum waren und die gleiche Arbeitsmenge heute etwa ein Drittel der eigentlich möglichen Arbeitszeit ausmachen. Die Differenz entfällt auf PKH und Ausland und die Korrektur der damals nach eigenen Erfahrungen großzügige Bewertung. Vielleicht ist die heutige Bewertungszahl ja tatsächlich etwas zu knapp, aber wie bereits geschrieben: das eigentliche Problem liegt darin, dass die so genau ausgerechnete Jahresarbeitszeit nicht 100 % sondern 120 % umfasst. Wäre das nicht der Fall und betrachtet man dann alle Verfahren, wäre das PEBB§Y-Gesamtpensum eines Gerichts durchaus realistisch.

  • Hallo 13,

    ich stimme Dir zu.
    Ich habe bei Pebbs§y immer mehr den Eindruck, in einer Zitronenpresse gelandet zu sein.
    Es ist völlig egal ob man C,F,K,L oder andere Az bearbeitet:
    wenn Du vorher bei den alten Pensen ca. 150% Pensum hattest, wird das ganze jetzt mit unter 100 bewertet:
    Folge: Du kriegst noch mehr drauf, Stellen werden eingespart und Du sollst
    dann noch fröhlich ein Mantra summend morgens vor der Stechuhr stehn.
    Und dann gibt es noch Leute die daran glauben.
    Mon Dieu.
    Gruß

  • @ § 21 BGB:

    Ich kann nicht beurteilen, ob man anderwärts "normal" 170-200 % C-Sachen alter Bewertung gefahren hat. Ich fühlte mich bislang mit dem mir zugeteilten Pensum durchaus ausgelastet. Hinzu kommt, dass noch der Schwerbehindertenstatus eine wesentliche Rolle spielt, mit dem man zumeist überhaupt nicht umgehen kann seitens der verantwortlichen Personen. Die SchwB-Vorschriften stammen aus Anfang der 70er Jahre. Damals hat man 10% Belastung gutgerechnet, was DAMALS auch angesichts der geringeren Belastung angemessen war. Heute hat sich die Belastung verzigfacht, ohne dass das SchwBG jemals angepasst wurde. Daher werden auch SchwB durch die Pebb§y-Hintertür über Gebühr belastet und ihrer Leistungsfähigkeit beraubt. Kommentar dazu: Das interessiert uns nicht. Frage mich mal, was mich Pebb§Y interessiert!

    Wenn man für 100% Pebb§y 200% frühere Belastung zu Grunde legen soll, dann ist das für mich ein eindeutig faules Geschäft! Seinerzeit in den End-80ern bis Anfang der 90er sind wir personell bereits halbiert (!) worden. Rechnet man alles zusammen, was man bisher mitmachen durfte, dann reichen keine 200% MEHRbelastung, die man bereits aufgedrückt bekommen hat. Irgendwo müssen die Ausfälle und Krankheitssymptome ja herkommen. Der Ausdruck von bü40 mit der Zitronenpresse ist schon zutreffend...

  • wie ist das eigentlich in den ländern mit den übertragenen richter-sachen, da müsste doch eigentlich eine andere bewertung festgelegt werden, weil die sachen doch deutlich anspruchsvoller und damit zeitintensiver geworden sind.

  • Zitat von oL

    wie ist das eigentlich in den ländern mit den übertragenen richter-sachen, da müsste doch eigentlich eine andere bewertung festgelegt werden, weil die sachen doch deutlich anspruchsvoller und damit zeitintensiver geworden sind.



    Ich weiss nur, dass es die Richter-Sachen "obendrauf" gab, das wurde dem Pensum zugefügt ohne irgendwelche "Ergänzungen", neue Stellen etc..

  • Zitat von oL


    wie ist das eigentlich in den ländern mit den übertragenen richter-sachen, da müsste doch eigentlich eine andere bewertung festgelegt werden, weil die sachen doch deutlich anspruchsvoller und damit zeitintensiver geworden sind.



    Leider ist es so nicht!!!

    Das ist genau so, wie auf der anderen Seiten z.B. die Registersachen im Richterbereich laut Gutachten schnell und einfach zu erledigen sind.
    Grund: Bei einem Großteil der Gerichte, die an der Erhebung beteiligt waren, wurden die Richter-Akten vom Rpfl. vorbereitet, so dass der Richter nur noch unterschreiben musste (und natürlich rechtl. prüfen ;) ).
    Ein Richter, der sich alles vorbereiten lässt, schafft natürlich ungleich mehr Akten als sein Kollege im Nachbarland, der das nicht tut und alles selbst erledigt.

    Ich habe es hier im Forum schon häufiger gesagt:
    Die Idee hinter Pebb§y, nämlich mit wissenschaftlicher Methodik verlässliche Zahlen zu bekommen, um die Arbeit besser und gerechter vergleicen zu können, ist gut!
    Nur die Umsetzung erfolgte leider - gerade auch bei der Erhebung der Zahlen - oft schlampig, was in einigen Bereichen zu einem unzureichenden Ergebnis geführt hat. :daumenrun

    Ulf

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