Probleme beim Amtsarzt wegen Depressionen?


  • Die wählen diesen Weg, weil sie damit ein leistungsgerechteres Einkommen erzielen können (wir sind uns ja wohl alle einig, dass für den Rechtspfleger im Öffentlichen Dienst Leistung und Einkommen in der Regel nur sehr schwach korreliert sind, was keine Aussage über die Rechtspfleger ist, sondern über das Beurteilungs- und Besoldungssystem sowie die desolate Haushaltslage).



    Wenn Du Dich da mal nicht irrst. Ein in der freien Wirtschaft tätiger Rechtspfleger wird nach der derzeitigen Lage auf dem juristischen Arbeitsmarkt und nach meiner Erfahrung kaum ein höheres Gehalt als die Beamtenbesoldung beziehen. Zumal der Beamtenstatus im Hinblick auf das Verhältnis von Brutto- und Nettobezügen wesentlich besser ist.



    Bist du sicher?
    Ich kenne niemanden in der freien Wirtschaft, der eine Feststellung hat, der für etwa 10,20 € netto arbeiten gehen würde, denn so viel ist es bei mir grad etwa...



  • Wenn Du Dich da mal nicht irrst. Ein in der freien Wirtschaft tätiger Rechtspfleger wird nach der derzeitigen Lage auf dem juristischen Arbeitsmarkt und nach meiner Erfahrung kaum ein höheres Gehalt als die Beamtenbesoldung beziehen. Zumal der Beamtenstatus im Hinblick auf das Verhältnis von Brutto- und Nettobezügen wesentlich besser ist.



    Das ist schon richtig, widerspricht aber nicht meiner These: Wer sich bewusst gegen den Öffentlichen Dienst entscheidet, obwohl er bereits verbeamtet ist oder die Gelegenheit dazu hätte, dürfte in der Regel die Aussicht auf ein Einkommen haben, welches deutlich über dem bei der Justiz erzielbaren liegt.

    Anders die Lage bei fertigen Anwärtern, die nicht übernommen werden (oder im Einzelfall vielleicht sogar die Probezeit nicht geschafft haben): Für die weht auf dem Arbeitsmarkt meist ein eisiger Wind.

    In den Zeiten, in denen für viele bei A 11 Schicht ist, spricht eigentlich nur noch die Unkündbarkeit als Beamter für den Öffentlichen Dienst. Das allerdings ist natürlich heutzutage nicht hoch genug einzuschätzen.

    Rein einkommensmäßig wird man in den unteren Besoldungsgruppen des gehobenen Dienstes von vielen Facharbeitern locker abgehängt.

  • Zumal der Beamtenstatus im Hinblick auf das Verhältnis von Brutto- und Nettobezügen wesentlich besser ist.


    Das ist so nicht ganz richtig, die Lohnnebenkosten werden mit Ausnahme des Beitrages an die Arbeitslosenkasse nur nicht mit ausgeworfen sondern einfach einbehalten. Im Übrigen müssen sich die Beamten vom ihrem Netto immer noch anteilig krankenversichern. :(

  • Ich war während des Referendariats auch mal Beamtin auf Widerruf. Mit einer anteiligen privaten Krankenversicherung kommt man - im Gegensatz zur gesetzlichen KV - in der Regel billiger. Es sei denn, man(n) ist hundealt und schwer krank.

  • Ich war während des Referendariats auch mal Beamtin auf Widerruf. Mit einer anteiligen privaten Krankenversicherung kommt man - im Gegensatz zur gesetzlichen KV - in der Regel billiger. Es sei denn, man(n) ist hundealt und schwer krank.


    Wenn du einen Krankenversicherungssatz von schlappen 19 % als deutlich billiger bezeichnest...

  • Das ist schon richtig, widerspricht aber nicht meiner These: Wer sich bewusst gegen den Öffentlichen Dienst entscheidet, obwohl er bereits verbeamtet ist oder die Gelegenheit dazu hätte, dürfte in der Regel die Aussicht auf ein Einkommen haben, welches deutlich über dem bei der Justiz erzielbaren liegt.

    Anders die Lage bei fertigen Anwärtern, die nicht übernommen werden (oder im Einzelfall vielleicht sogar die Probezeit nicht geschafft haben): Für die weht auf dem Arbeitsmarkt meist ein eisiger Wind.



    ich sehe in dieser argumentation doch schon eine logisch differenz. warum sollte nicht übernommenen anwärtern der "eisige wind" entgegen wehen und einmal irgendwie in das beamtenverhältnis übernommenen, die in die freie wirtschaft wollen, nicht mehr?

  • Das ist schon richtig, widerspricht aber nicht meiner These: Wer sich bewusst gegen den Öffentlichen Dienst entscheidet, obwohl er bereits verbeamtet ist oder die Gelegenheit dazu hätte, dürfte in der Regel die Aussicht auf ein Einkommen haben, welches deutlich über dem bei der Justiz erzielbaren liegt.

    Anders die Lage bei fertigen Anwärtern, die nicht übernommen werden (oder im Einzelfall vielleicht sogar die Probezeit nicht geschafft haben): Für die weht auf dem Arbeitsmarkt meist ein eisiger Wind.



    ich sehe in dieser argumentation doch schon eine logisch differenz. warum sollte nicht übernommenen anwärtern der "eisige wind" entgegen wehen und einmal irgendwie in das beamtenverhältnis übernommenen, die in die freie wirtschaft wollen, nicht mehr?



    Because of the Berufserfahrung.


  • ich sehe in dieser argumentation doch schon eine logisch differenz. warum sollte nicht übernommenen anwärtern der "eisige wind" entgegen wehen und einmal irgendwie in das beamtenverhältnis übernommenen, die in die freie wirtschaft wollen, nicht mehr?



    Wie gesagt: Der Beamte auf Lebenszeit, der seinen Status aufgibt, um in die "freie Wirtschaft" zu wechseln, macht dies in der Regel vor dem Hintergrund eines lukrativen Job-Angebots. Er handelt damit aus der Position desjenigen, der einen guten Marktwert hat, sich dessen bewusst ist und entsprechend handelt. Er hat auch den Verlust des Beamtenstatus mit den Vorteilen des höheren Gehalts in der freien Wirtschaft abgewogen.

    Der gerade mal fertig ausgebildete Berufsanfänger hingegegen, der nicht in den Öffentlichen Dienst übernommen wird, muss erstmal etwas gescheites auf dem Arbeitsmarkt finden.

    Konkret: Der Justizamtsrat (A 12) mit 25 Jahren Erfahrung in Grundbuch und Zwangsversteigerung der bei der Justiz die Brocken hinschmeißt, um bei einer Hypothekenbank anzufangen ist in einer völlig anderen Situation als der 21-jährige Diplom-Rechtspfleger ohne Job und Berufserfahrung. Das meine ich mit "eisigem Wind".

  • hierbei ist aber zu bedenken, dass eine zu lange beamtenzeit auch wieder eher schädlich ist, weil die leute in der wirtschaft davon ausgehen, dann jemand mit festgefahrener "beamtenmentalität" vor sich zu haben. aus meinen erfahrungen mit wirtschaftsbetrieben kann ich berichten, dass "beamtig" dort in der tat ein schimpfwort ist.

    fälle von amtsräten, die nach 25 jahren wechseln, sind mir in der realität bisher nicht bekannt geworden. dieses durch 3 beförderungen und viele altersstufen angereichterte gehalt dürfte (abgesehen allenfalls von ausnahmepositionen in großen metropolen) so gut wie nicht erzielbar, geschweige denn übertreffbar sein. dafür müsste einem ein arbeitgeber in steuerklasse I schon EUR 5.000,00 (!) brutto bezahlen.

    mir fällt zudem auch auf, dass seitens der beamten regelmäßig nur ein höheres gehalt als wechselintention in betracht gezogen wird. dabei ist auch ein vergleichsweise höheres gehalt in jungen jahren kein wirkliches wechselargument, da die freie wirtschaft einen in der selben tätigkeit im gegensatz zur behörde nicht "befördert", so dass sich das gehalt im laufe der jahre wieder relativiert.
    aber das reine gehaltsmotiv erscheint mir ohnehin zu kurz gedacht, da es noch viele andere gründe gibt, die einen berufswechsel auslösen können.

  • hierbei ist aber zu bedenken, dass eine zu lange beamtenzeit auch wieder eher schädlich ist, weil die leute in der wirtschaft davon ausgehen, dann jemand mit festgefahrener "beamtenmentalität" vor sich zu haben. aus meinen erfahrungen mit wirtschaftsbetrieben kann ich berichten, dass "beamtig" dort in der tat ein schimpfwort ist.

    fälle von amtsräten, die nach 25 jahren wechseln, sind mir in der realität bisher nicht bekannt geworden. dieses durch 3 beförderungen und viele altersstufen angereichterte gehalt dürfte (abgesehen allenfalls von ausnahmepositionen in großen metropolen) so gut wie nicht erzielbar, geschweige denn übertreffbar sein. dafür müsste einem ein arbeitgeber in steuerklasse I schon EUR 5.000,00 (!) brutto bezahlen.

    mir fällt zudem auch auf, dass seitens der beamten regelmäßig nur ein höheres gehalt als wechselintention in betracht gezogen wird. dabei ist auch ein vergleichsweise höheres gehalt in jungen jahren kein wirkliches wechselargument, da die freie wirtschaft einen in der selben tätigkeit im gegensatz zur behörde nicht "befördert", so dass sich das gehalt im laufe der jahre wieder relativiert.
    aber das reine gehaltsmotiv erscheint mir ohnehin zu kurz gedacht, da es noch viele andere gründe gibt, die einen berufswechsel auslösen können.



    Und welche? Wieso bist du vom Staatsdienst in die freie Wirtschaft gewechselt? (war doch so oder?)

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • no risk - no fun, würde ich sagen. sicherheit, wie sie das beamtensystem bieten kann, geht nur auf kosten von freiheit. je nach persönlicher situation mag ein jeder für sich beurteilen, was ihm individuell wichtiger ist.

  • no risk - no fun, würde ich sagen. sicherheit, wie sie das beamtensystem bieten kann, geht nur auf kosten von freiheit. je nach persönlicher situation mag ein jeder für sich beurteilen, was ihm individuell wichtiger ist.



    Da geb ich dir Recht, es muß eh jeder selbst entscheiden, worauf er/sie Wert legt und was einem im Leben wichtig ist.....
    Hast deine Entscheidung sicher bisher auch noch nicht bereut oder?

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • es hat natürlich alles vor- und nachteile. für jemand mit starkem drang nach einem selbstbestimmten berufsleben stellt sich die frage aber nicht.

  • Nochmal zum Thema Amtsarzt: jmd hier hatte ja geschrieben, man kommt dann wenigstens ins Angestelltenverhältnis, falls der Amtsarzt nicht sein ok gibt.

    Da ich jetzt kurz vor der Übernahme stehe, wurde ich diese Woche überraschend doch nochmal zum Amtsarzt gebeten, da mein Gesundheitszeugnis angeblich nur ausweist, dass ich als Beamtin auf Widerruf geeignet bin, mehr aber nicht. Wusste ich bis jetzt auch noch nicht.

    Ich dachte ja auch, dass, falls es nun wider Erwarten Probleme gibt, ich wenigstens ins Angestelltenverhältnis übernommen werde. Aber Pustekuchen, auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass das nicht mit dem Beruf des Rechtspflegers vereinbar ist und das "auch irgendwo steht". So viel dazu. Falls der Arzt nun also nein sagt, wars das. Hoffe, damit geholfen zu haben ;)

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