Wie gehts nach der Hinterlegung weiter?
Hab jetzt so eine Akte, da wurde hinterlegt und ne Frist notiert und jetzt? Mach ich ne EMA oder sowas?
Geld übrig nach Verteilung
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heideröschen -
26. September 2007 um 06:55
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Inwiefern?
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Bei uns wurden Fristen von 6 Monaten notiert. Und jetzt hab ich die Akte natürlich ohne Posteingang. Was mach ich jetzt, frag ich nochmal nach wo der Berechtigte ist oder nortier ich nur die langen Fristen
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Bei uns wurden Fristen von 6 Monaten notiert. Und jetzt hab ich die Akte natürlich ohne Posteingang. Was mach ich jetzt, frag ich nochmal nach wo der Berechtigte ist oder nortier ich nur die langen Fristen
Ich nehme an, dass bei der Schlussverteilung hinterlegt worden ist. Liege ich da richtig? -
Genau unter Verzicht auf Rücknahme
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Wenn die Verteilung beendet ist, dann muss das Insolvenzverfahren aufgehoben werden, § 200 Abs. 1 InsO und die WVP beginnt.
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... oder weggelegt nach Aufhebung für die juristischen Personen.
@Silke: wen willst Du denn mit der EMA ermitteln? Den Berechtigten? Der hat sich selber nicht gerührt und wurde vom IV auch nicht ermittelt. Für amtswegiges Handeln sehe ich keine Notwendigkeit. Geld ist für den Berechtigten (und da Verzicht auf Rücknahme für diesen alleine) hinterlegt, wenn er es haben will, kann er es sich holen, lapidar ausgedrückt. Weitere Nachforschungen würde ich nicht unternehmen. -
... oder weggelegt nach Aufhebung für die juristischen Personen.
... oder so! -
... oder weggelegt nach Aufhebung für die juristischen Personen.
@Silke: wen willst Du denn mit der EMA ermitteln? Den Berechtigten? Der hat sich selber nicht gerührt und wurde vom IV auch nicht ermittelt. Für amtswegiges Handeln sehe ich keine Notwendigkeit. Geld ist für den Berechtigten (und da Verzicht auf Rücknahme für diesen alleine) hinterlegt, wenn er es haben will, kann er es sich holen, lapidar ausgedrückt. Weitere Nachforschungen würde ich nicht unternehmen.
Ich hab jetzt in den Hinterlegungsakten die langen Fristen notiert. -
Ich hab jetzt in den Hinterlegungsakten die langen Fristen notiert.
Du sprichst also die ganze Zeit von Hinterlegung, prima;), ich hab nämlich andauernd in Richtung InsO geschrieben.
Soweit ich weiß beträgt die Verjährungsfrist 31 Jahre nach § 19 HinterlO. -
Wenn ich an meine lang, lang zurückliegende Zeit als hHnterlegungsstelle denke, so lange kein Antrag auf Auszahlung kommt- pack es weg bis es irgendwann dem Staat zufällt.
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Kam Silkes Frage nun wirklich aus der Hinterlegungsecke?
Wohl schon. Da ist ja überhaupt keine Amtsermittlung gefragt. Nur die formelle Feststellung, ob der Berechtigte Auszahlung an sich verlangt. -
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