Mal ne Frage, hab wieder die F-Sache mit der AuslandsZU nach Rußland auf dem Tisch. Nachdem nun 6 Monate vergangen sind, ohne Rückmeldung, dachte ich, ich mach mal eine Sachstandsanfrage. Wo sende ich die hin? Ans Landgericht oder direkt an die zuständige Behörde in Rußland? Die Sachstandsanfrage müsste doch dann auch übersetzt werden, oder?
Oder lieber gar nix fragen, sondern abwarten?![]()


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Das dauert... und dauert... und dauert...

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