Hinterlegungsherausgabe

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    ich habe da folgendes Problem:

    Empfangsberechtigt in einem Hinterlegungsverfahren sind eine GmbH und eine GmbH & Co. KG. Die GmbH wurde jetzt von Amts wegen gemäß § 141 a FGG wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht. Reicht das zum Nachweis der Empfangsberechtigung der GmbH & Co. KG aus?
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Lexi

  • M.E. nein, da ja immer noch die Möglichkeit besteht für die GmbH aufgrund von Vermögenswerten (u. U. auch aus der Hinterlegung) die Nachtragsliquidation zu beantragen.

  • Für die gelöschte GmbH ist m.E. auf die Möglichkeit der Bestellung eines Nachtragsliquidators hinzuweisen. Eine Auszahlung kann daher zunächst nicht erfolgen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!