Pflichtverteidigergebühren für Ermittlungsverfahren

  • Hallo, @ della: Ihre Diktion ist schon interessant. ""nicht viel geben", "Geld damit verdienen", "Gebührenschindermentalität", "windige AG-Entscheidung", "der da...". Was ist denn bei Ihnen die h.M? Nur die Ihrige?

    Wenn ich diesen Strang lese, dann habe ich eher den Eindruck, dass die Aufgabe mancher Rechtspfleger darin besteht, möglichst wenig Gebühren an den RA zu zahlen, egal was ihm RVG steht und wie man damit umgeht. Zum Glück habe ich aber während meiner richterlichen Tätigkeit genügend andere Rechtspfleger(innen) kennen gelernt, die nicht so sehr danach suchen, wie man Gebühren verweigern kann.

    Und: Wenn Ihnen mein Forum nicht gefällt, brauchen Sie es doch auch nicht zu besuchen. Und schon gar nicht, um "windige AG-Entscheidungen" zu suchen/zu finden. Schließlich: Ich verdiene mein Geld auch nicht damit, den "Anwälten Tipps zu geben, wie sie möglichst viel Geld herausholen", abgesehen davon, dass ich nicht sehe, was daran eigentloich schlimm ist. Rechtspfleger gehen doch auch auf Schulungen. Nur leider nicht auf die richtigen.
    MfG, D.Burhoff



    Tut mir leid, dass ich etwas über die Stränge geschlagen hab :oops:
    Teilweise hab ich auch nur die Meinung unserer Bezirksrevisoren wiedergegeben :)
    Hatte mich gerade über einen Anwalt geärgert, der immer diese site zitiert, auch wenn s absolut nicht zum Fall passt.

    Mir gefällt die Seite recht gut; ich schau auch sehr oft wenn ich auf der Suche nach Entscheidungen bin.
    Ich ruf sogar öfter bei Anwälten an, wenn sie als Anfänger bei Pflichtverteidigergebühren die Hälfte vergessen haben..
    Ich will berechtigte Ansprüche auch nicht verweigern und wenn man über was streiten kann, dann kann s ja auch der Richter oder das LG entscheiden.

    Die h.M. ist bei uns diejenige des LG. Was nützt es auch, wenn das Nachbar - LG anders entscheidet (oder auf burhoff-online eine andere Meinung vertreten wird).
    Als nächstes habe ich das Problem, dass unsere AG - Richter öfter entgegen der Rspr. unseres LG entscheiden (Original Zitat "Die haben doch eh nichts zu tun da oben").
    Das meinte ich mit "windigen AG - Entscheidungen", denn die Entscheidungen unserer Richter gehen öfter schon sehr weit an der Sache vorbei. Man kann ihnen aber nicht mal einen Vorwurf machen, da sie mit Gebührenrecht kaum beschäftigt sind.

  • # 18
    #19
    ist wohl beides nicht der beste Ton. Es gibt kein wahr und kein falsch. Jeder hat anhand "seines" Falles zu entscheiden und kann sich - wo auch immer er sie her hat - anhand von ähnlichen Fällen seine Meinung bilden. Entweder sie wird gehalten oder eben nicht. Das ist beim Richter so und bei uns nicht anders.

    Die einen OLG's sehen es so, die anderen OLG's eben anders und LG und AG's wieder anders. Ich hab schon mal gesagt: Man muß selber entscheiden, sonst brauchen wir keinen Instanzenzug sondern nur ein Gericht, dass alles vorgibt und belesene Mitarbeiter, die dass dann umsetzen. Dann is es zur DDR nimmer weit

  • ich weiß allerdings nicht, was an meinem "Ton" auszusetzen war.



    Manchmal - ich merke das bei mir auch ab und an - kommt es bei anderen anders an, als es vielleicht gemeint war.

    Ich zumindest hatte beim Lesen den Eindruck, dass es "zornig" ( was auch verständlich sein dürfte) mit kleinen Seitenhieben klang.

    Aber ist ja schon erledigt. Alles wieder gut :)

  • grds. ja, aber, dass mich dieser Strang "zornig" gemacht hat, verhehle ich nicht. ich habe leider wirklich manchmal den Eindruck, dass der ein oder andere Rechtspfleger die Hauptaufgabe darin sieht, Festsetzungsanträge zu kürzen.
    aber wie gasgt: Ist ja wieder gut :)

  • grds..... ich habe leider wirklich manchmal den Eindruck, dass der ein oder andere Rechtspfleger die Hauptaufgabe darin sieht, Festsetzungsanträge zu kürzen.
    aber wie gasgt: Ist ja wieder gut :)



    So ist es :teufel:

    Die Stimmung bei den Kollegen/innen, die ich kenne, geht schon in die Richtung, dass man Anwälte bei "Rechtspfleger - spezifischen" Themen für nicht besonders schlau hält (und auch sonst nicht).
    Das ist ja auch verständlich. Welcher Anwalt hat schon mal eine Grundbucheintragung beantragt oder einen Versteigerungsantrag gestellt.
    Die schlauen Anwälte rufen dann vorher einfach an oder melden sich hier im Forum an, bzw. lesen mit. Die weniger schlauen (gefühlte 90%) stellen Anträge ins Blaue hinein.
    Und den Rechtspflegern macht es natürlich dann Spaß, einen Volljuristen mal richtig zu belehren...:hetti:

    Die Tendenz, Gebühren, über deren Anfall/Höhe man streiten kann, abzusetzen, ist sicher vorhanden.
    Das liegt aber teilweise auch an den Anwälten. Die beantragen bei Freisprüchen oder Nebenklage z.B. generell Mittelgebühren und schreiben nichts zu Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit. Da fällt es leicht, Kürzungen vorzunehmen.

  • Na da sprichst Du aber nicht für alle RPfleger ( zumindest nicht für mich).

    Mir macht es keinen Spaß, jemanden zu belehren, denn das bedeutet Mehrarbeit. Und davon hab ich schon genug. Die besten Anträge sind die, die man nur abnicken muß.

  • War absichtlich überspitzt formuliert. Es mach hin und wieder jedem Menschen Spaß, anderen zu sagen, wie s richtig geht. Aber natürlich sind mir die antragsgemäß zu erledigenden Fälle auch am liebsten.

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