Lohnpfändung- Treuhandanspruch?

  • Hallo,

    Gläubiger A möchte eine Ford. des Sch. gegenüber dem Drittsch. zu pfänden.
    Sch. hat Handwerksbetrieb in einem Gebäudekomplex, wo mehrere Handwerker und Dienstleister tätig sind. Er ist als "angeschlossener Teilnehmer" dieses Gebäudekomplexes bezeichnet und hat selbst keine Gewerbetätigkeit angemeldet.

    Drittschuldner hat Gewerbe angemeldet, wonach er als Gewerbetätigkeit angibt, daß er Handwerker usw. unter einem Dach zusammenbringt, Veranstaltungen durchführt und für die Vermarktung dieser Handwerker sorgt. Ferner ist ein weiterer Gegenstand der Gewerbetätigkeit der Verkauf von Produkten jeglicher Art der oben genannten "angeschlossenen Teilnehmer".

    Können hier Lohn- und Gehaltsansprüche und Ansprüche aus Verkauf der Produkte und des erzielten Erlöses gegenüber dem DS gepfändet werden. Könnte es sich hier auch um eine Art Treuhandverhältnis handeln?

    Hat jemand hierzu eine Idee?

    Gruß Uffi

    edit by Kai: Umformuliert in allg. Frage

  • @admin fällt das unter Rechtsberatung, wenn ich sage, daß man mehrere Ansprüche in einem Beschluß pfänden kann (z.B. wenn man bei der genauen Bezeichnung nicht sicher ist)? :confused:

  • Zusammenrechenbar sind nach § 850e Nr. 2 und 2a nur Arbeitseinkommen und Arbeitseinkommen mit Sozialgeldleistungen. Allenfalls unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften des § 850b ZPO auch diese Leistungen, nicht aber Arbeitseinkommen und sonstige Einnahmen.

    Ich glaube aber kaum, dass es Sinn dieses Forums ist Gläubigern Vollstreckungstipps zu geben.

    Gruß Hego

  • Ich stimme Hego hier zu.

    Wir wollen in diesem Forum hübsch neutral bleiben und Probleme von Kolleginnen und Kollegen diskutieren, nicht aber einseitig Gläubigern "Tipps" geben.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!