Aufgebot GS-Brief

  • Mein erstes Aufgebotsverfahren::gruebel:

    Ein Grundstückseigentümer beantragt das Aufgebot für mehrere GS-Briefe. Er trägt vor, dass im die GS außerhalb des Grundbuchs abgetreten wurden. Die Briefe sind nicht mehr zu finden.

    Meine Fragen:

    - müsste der Eigentümer die Abtretung nicht mindestens durch die Vorlage der schriftlichen Abretungserklärungen nachweisen (§ 1154 BGB)?

    - der Verlust der Briefe wird mit einer e.V. versichert. Antragsteller erklärt, dass alle Maßnahmen zur Auffindung der Briefe erfolglos waren. Ist diese allgemeine Erklärung ausreichend oder brauch ich Einzelheiten?

  • Sind die Briefe denn dem neuen Gläubiger schon zugegangen?
    Das war nämlich neulich mein Problem. Da war die Abtretung mangels Übergabe der Briefe noch gar nicht wirksam.

  • Wem standen die Grundschulden ursprünglich zu und an wen sollen sie außerhalb des Grundbuchs abgetreten worden sein?

    Ein Antragsrecht des Eigentümers dürfte nur in Betracht kommen, wenn er im Besitz von Löschungsbewilligungen ist (Zöller/Geimer § 1004 RdNr.2).

  • Aus der Antragstellung ergibt sich nur, dass die Grundschulden an den Eigentümer außerhalb des Grundbuchs abgetreten wurden, mehr nicht. Ich binn davon ausgegangen, dass eine Abtretung wie § 1154 BGB erfolgt ist.

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