Gebühren für Postversand von Rechnungen?

  • Hallo allerseits!

    Wir erhalten neuerdings immer mehr Rechnungen per E-Mail mit dem Hinweis, dass ein Versand per Post alternativ möglich wäre, dann aber Gebühren kosten würde (2,56 € pro Rechnung). Die Rechnungen enthalten eine digitale Signatur.

    Muss ich das akzeptieren? Es steht in den AGBs, aber denen habe ich seinerzeit ausdrücklich widersprochen.

    Weiß jemand den aktuellen Stand der Rechtsprechung? Mein letzter Stand war, dass Gebühren für den Postversand nicht zulässig sind. Aber vielleicht ist das bei Rechnungen mit digitaler Signatur anders?

    Viele Grüße!

  • Interessante Frage. Ich will die Antwort hier mal ganz allgemein halten.


    Das der Rechnungsversand bei normalen Geschäften zu Lasten des Versenders geht, dürfte unstreitig sein. Die Kosten hierfür hat er gefälligst im Rahmen seiner Preisgestaltung mit einzukalkulieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Rahmen der AGB die Übersendung der Rechnung mittels signierter Dokumente "vorgeschrieben" werden kann. Das setzt ja auf Seiten des Empfängers das Vorhandensein eines PC mit entsprechender Software voraus. Hier würde ich auf eine unwirksame Überraschungsklausel tippen.

    Etwas anderes dürfte allerdings dann gelten, wenn die Geschäftsanbahnung und Abwicklung ausschließlich über das Internet erfolgt ist.

    Fraglich ist auch, welche Signatur für das Dokument gewählt wurde. Es sollte sich zumindest um eine qualifizierte Signatur handeln, damit das Dokument auch als echt und auch als authentisch identifiziert werden kann. Das größte Problem bei diesen qualifizierten Siganturen ist aber die "Haltbarkeit". Die Signaturen haben nur eine gewisse Gültigkeit (soweit ich mich erinnern kann 7 Jahre), danach ist die Beweiskraft so gut wie dahin(vgl. 416a, 371a ZPO).

  • Leider handelt es sich u.a. um Rechnungen von x+x=2 für den Internet-Anschluss unserer Softwarefirma - da kann man das Argument fehlender technischer Einrichtungen kaum bringen.

    Was mich ärgert, ist die Ignoranz von x+x=2, die ihren Kunden nur die Wahl zwischen Rechnungen per E-Mail oder Zusatzgebühren beim Postversand lassen und alles andere einfach ignorieren Da fühlt man sich ohnmächtig, denn soll ich mich mit denen anlegen? Wirtschaftlich völlig unsinnig und von x+x=2 wohl kalkuliert.

    Brisant ist das Thema "Rechnungen per E-Mail" übrigens auch in anderer Hinsicht. Denn bei der Akzeptanz von Rechnungen per E-Mail werden strenge Anforderungen an den Vorsteuerabzug geknüpft. Bei jeder pdf-Rechnung muss vom Empfänger die digitale Signatur geprüft, die Prüfung dokumentiert sowie Rechnung, Signatur und Prüfprotokoll 10 Jahre aufbewahrt werden (wie - die Signatur hält nur 7 Jahre??). Außerdem muss die Prüfung wiederholt werden können. Einfache Ausdrucke von pdf-Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an, so dass der Vorsteuerabzug entfällt. Toll, was?

    Betrachtet man beides im Verbund, zwingt mich das Finanzamt, entweder zusätzliche Verwaltungsarbeit zu leisten, damit ich den Vorsteuerabzug nicht gefährde, oder für den Postversand zu bezahlen - an den Internetprovider, der für SEINE zusätzliche Arbeit (Postversand statt E-Mail) auch noch entlohnt wird. Das nervt!
    Bitte Klarnamenverbot beachten Tommy

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