Keine Angabe des Höchstzinses

  • Hallo,

    ich weiß nicht, ob die relativ neue Entscheidung des BGH schon allgemein bekannt ist:

    BGH, Beschl. v. 26.1.2006 – V ZB 143/05


    BGB §§ 1115, 247

    Keine Angabe eines Höchstzinses erforderlich bei variablem Zins mit Bezugnahme auf den Basiszinssatz

    Bei der Eintragung rechtsgeschäftlich vereinbarter variabler Zinsen in das Grundbuch ist die Angabe eines Höchstzinssatzes nicht erforderlich, sofern sich der variable Zinssatz aus der Bezugnahme auf eine gesetzlich bestimmte Bezugsgröße wie den Basiszinssatz ergibt.


    Gruß HansD

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