Antrag auf vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs (Scheidung) Ziff. 6:
Punkt 1-5 des Vergleichs werden zwischen den Parteien verschiedene Verpflichtungen geregelt; insoweit wäre Geschäftstelle für Klauselerteilung
zuständig § 724 ZPO;
Problem: Punkt 6 des Vergleichs "Die Parteien sind sich darüber einig, dass für den Fall, dass der Antragsgegener im Sept. 2007 noch die volle gesetzliche Rente bezieht, er den Betrag iHv. ....EUR an die Antragstellerin weiterleiten wird. Diese Weiterleitungsverpflichtung besteht, bis die Antragstellerin die gesetzliche Rente bezieht."
Fällt dies unter § 726 I ZPO ? oder Erteilung einer einfachen Klausel durch UdG? Wie ist zu verfahren?
besten dank für alle ideen