SCHUFA-Eintrag des InsSch nach Erteilg

  • Was bitte passiert mit den SCHUFAeinträgen der InsSch nach endgültiger Erteilung der RSB?

    Hierzu die Mitteilung aus dem offiziellen Schufa InfoBlatt (gibts das auch auf deutsch?):
    "Die Erteilung oder Versagung der RSB wird nach einem Zeitraum von 3 Jahren zum Jahresende im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Die von unseren Vertragspartnern gemeldeten Forderungen können erst nach Ertielung der RSB mit einem Erledigungsvermerk versehen werden, der wiederum nach drei Jahren gelöscht wird. Andere Insolvenzmerkmale erhalten kein Erledigungsmerkmal - sie werden nach den o.g. Fristen gelöscht.
    Der Datenschutz wägt die Interessen der Wirtschaft zur Einschätzung eines geschäftlichen Risikos gegen die eines Verbrauchers ab. Daher werden Forderungen nach Erteilung der RSB mit einem Erledigungsvermerk versehen und 3 Jahre nach Erledigung gelöscht."
    :bahnhof:
    Hilfe, wie soll ich das den Schuldnern erklären?
    Und vor allem: welche Auskunft bekommt der Fragende bei der SCHUFA?

  • Die Schufa ist nicht das AG. Wenn die irgendwas eintragen, kann das Gericht sie nicht beeinflussen, höchtens mit einer Zivil-Klage Schuldner gegen Schufa.

  • @Pina

    Die SCHUFA ist zwar zum Teil etwas ungerecht, letztendlich aber durchschaubar. Der "normale" Insolvenzschuldner mit beantragter RSB wird ungefähr folgende SCHUFA-Merkmale aufweisen (Beispiele):

    • Hypodarlehen T€ 500 vom 30.06.02
    • Saldo nach Gesamtfälligkeit T€ 500 vom 30.11.05
    • Insolvenz 6 IK 6/06 AG Musterstadt vom 30.01.06
    • [RSB vom 30.01.12]

    ALLE diese Merkmale werden erst drei Jahre zum Jahresende nach erfolgter RSB zur Löschung gebracht. Die Darlehenseintragungen erhalten mit RSB den Vermerk "erledigt", sind aber für weitere drei Jahre trotzdem eingetragen. Der Inso-Vermerk verschwindet dann zeitgleich mit dem RSB-Vermerk. Eine SCHUFA-Auskunft wird auch alle diese Mermale enthalten. Soll heißen, der Insolvenzschuldner wird auch noch im Zeitraum von mindestens drei Jahren nach RSB Schwierigkeiten haben, sich einen neuen Fernseher auf Pump zu kaufen...

    War das verständlich erklärt?

  • Das war verständlich, aber eine Frage hätt ich noch: Findest du es richtig, dass man diese Vorgehensweise nur als EIngriff in das Recht d.Sch. auf Datenschutz bezeichnet. Ein Fernseher auf Pump :) ist sicherlich was Verzichtbares (ähnliche Aktivitäten werden d.Sch. ja wohl auch in die Insolvenz getrieben haben) aber die Möglichkeit selbständig oder anders tätig zu werden und dafür kreditwürdig sein zu müssen, ist damit versperrt. Mithin wird der vom Gesetzgeber "motivierte Neuanfang" um weitere drei Jahre hinausgeschoben. Diesen Eingriff halte ich für umfassender als nur einen Einfgriff in das Recht auf Datenschutz, :cool: oder?

  • Mag sein, ist aber nicht das Problem des AG.
    Die Schufa ist eigentständig. Und welche Daten nun wie lange zum Schutz des Kreditwesens wie gespeichert werden ist eine Sache zwischen Schufa, Banken und Schuldner. Letztlich ist es Sache des Schuldners gegenüber der Schufa einen Anspruch auf sein informationelles Selbstbestimmungsrecht geltend zu machen.
    Bei allen Auskünften die Schuldner in Sachen Schufa begehren halte ich mich zurück bzw. erteile gar keine Auskunft. Ein Schuldner wollte auch schon mal, das das AG seinen Eintrag bei der Schufa löschen soll. Damit haben wir nun mal nichts zu tun.

  • Mag die Schufa sinnvoll erscheinen, die Eintragungen können zu erheblichen Problemen führen, wenn man mit einem namensgleichen SChuldner im gleichen Haus wohnt. Dann hat man echt ein Problem, obwohl man eigentlich eine weisse-schufa Weste haben müsste. :mad:

  • Zitat von Pina

    Diesen Eingriff halte ich für umfassender als nur einen Einfgriff in das Recht auf Datenschutz, :cool: oder?


    Wahrlich! Warum die das mit dem Begriff "Datenschutz" begründen ist mir auch unklar. Ein "Neuanfang" ist damit wirklich erst nach neun Jahren möglich. Das geht bei ganz lapidaren Sachen los, dass man in der Zeit weder ein Konto eröffnen kann, noch einen neuen Handyvertrag unterschreiben kann. Man kann schon - aber die Gegenseite wird`s nicht wollen. Obwohl die finanziellen Verhältnisse des Schuldners in der Insolvenzphase ja eigentlich besser denn je "geregelt" sind.

    Insgesamt wirklich ein Thema, mit dem die Insolvenzgerichte eigentlich absolut nichts zu tun haben, da sie nicht Geschäftspartner der SCHUFA sind.

    Wobei die vogenannten "Kuriositäten" wirklich keine Seltenheit sind. Ich hatte mal eine eine Namens- UND Geburtsdatumsgleichheit!!! Sicherlich super selten. Aber mit weitreichenden Konsequenzen. Der Schuldner wohnte in Niedersachsen, der unschuldig betroffene kurz vor Polen. Der war für eine lange Zeit erstmal "finanziell erledigt" (zumindest lt. SCHUFA-Auskunft). Und die Bereinigung der Daten dauert - warum auch immer - zehn mal so lange wie die fehlerhafte Eintragung.
    :nzfass:

  • Ich denke auch, dass die Gerichte nichts mit dem Gebahren der SCHUFA zu schaffen haben.
    Im Übruigen ist es aber auch so, dass die SCHUFA die Kreditgewährenden" ja nur vor schwarzen Schafen schützen soll.
    Dass durch Namensgleichheit etc. einigen Probleme entstehen ist echt ärgerlich, aber man sollte dabei nicht vergessen, dass dies auch dem "Normalo" passieren kann.
    Oder würdet ihr jemandem, über den (durch wen auch immer) behauptet wird, er würde seine Schulden nicht zurückzahlen, so einfach Geld leihen.
    Das Problem liegt doch eher darin, dass gern zur Ankurbelung der Wirtschaft (oder warum auch sonst immer) Geld ausgegeben werden soll, was man(n)/frau nicht hat.
    Und da sollte es schon demjenigen, der Geld verleihen soll bzw. Kredit in welcher Form auch immer gewähren soll, überlassen werden, wie er sich entscheidet.
    Es gibt schließlich (noch) keinen Anspruch auf Kreditgwährung!

    Nur schade, dass sich eben auch die "Kreditgewährenden" nur an die Auskünfte der SCHUFA halten, ohne selber sich Klarheit über die Kreditfähigkeit ihrer Antragsteller zu verschaffen.

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