Tja, alles schon lange her, nun würde mich mal interssieren:
Nehmen wir mal eine Geldstrafe an: Ab wieviel Tagessätzen gilt man als vorbestraft ?
Und wann wird das wieder gelöscht ?
Und wo steht das ?
Fragen über Fragen ?
Und nein, ich bin beim Drachenköderbesorgen nicht zudringlich geworden.
Wann vorbestraft
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Vielleicht hilft dir dieser Link schon weiter.
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In das Führungszeugnis nicht aufgenommen werden grds. Geldstrafen von nicht mehr als 90 TS, § 32 Abs. 2 Ziffer 5 a BZRG, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.
Allgemein gibt § 32 Abs. 2 BZRG Auskunft darüber, bei welcher spezifischen Strafe eine Eintragung ins Führungszeugnis nicht erfolgt und man somit als nicht vorbestraft gilt. -
Erstmal danke.
Habe ich das richtig verstanden: Rein kommt alles, nur es bekommt keiner (außer dem Richter) Auskunft darüber, wenn es unter 90 TS sind ?
Und Bewährungsstrafen ?
Und nach 5 Jahren wird es dann getilgt ? -
Schau mal auf http://www.bundeszentralregister.de. Könnte hilfreich sein.
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Erstmal danke.
Habe ich das richtig verstanden: Rein kommt alles, nur es bekommt keiner (außer dem Richter) Auskunft darüber, wenn es unter 90 TS sind ?
Und Bewährungsstrafen ?
Und nach 5 Jahren wird es dann getilgt ?Eine Bewährungsstrafe ist "mehr" als eine Geldstrafe, also gilt man auch mit Bewährung als vorbestraft.
Und um genau zu sein, man ist bis einschließlich (!) 90 Tagessätzen nicht vorbestraft. Ins Führungszeugnis kommt alles über 90 (also ab 91) TS rein.
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