Haftpflichtversicherung u. Fahrer

  • Habe morgen früh eine Klage, wo der angeblich Geschädigte eine Klage gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung und den Fahrer beantragen will. Gegen den Halter nicht.

    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob der Halter nicht mit ins "Boot" muss.

  • Mann oh Mann, du könntest am späten Abend noch Fragen haben! Wenn ich mich recht an unsere Zivilakten erinnere, standen da immer alle Drei drin. Ob das aber zwingend so sein muss :nixweiss:.
    Ab Besten, du schreibst mal ein pn an Grisu, damit er gleich früh mit der Nase draufgestubst wird. Der sitzt in der Rechtsantragstelle bzw. an der Quelle (Zivilabteilung).

  • Fahrer, Halter und Kfz-Haftpflichtversicherung haften als Gesamtschuldner. Der Geschädigte kann sich nach freiem Belieben aussuchen (sog. "Pascha"-Stellung des Gläubigers), ob er gegen einen, zwei oder alle drei Gesamtschuldner klagt.

    Wenn die Erfolgsaussichten mager sind, wird man (um die Erhöhung gem. VV 1008 beim Gegenanwalt im Fall der Kostenerstattung zu vermeiden) lieber einen oder zwei weniger verklagen.

    Wenn der Kläger rechtsschutzversichert ist, verlangen die Rechtsschutzversicherungen manchmal, dass auf jeden Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung verklagt wird, denn das ist manchmal der einzig solvente Gegner.

  • Fahrer, Halter und Kfz-Haftpflichtversicherung haften als Gesamtschuldner. Der Geschädigte kann sich nach freiem Belieben aussuchen (sog. "Pascha"-Stellung des Gläubigers), ob er gegen einen, zwei oder alle drei Gesamtschuldner klagt.



    Danke. So was ähnliches habe ich mir schon gedacht, wollte nur vermeiden, dass ich einen vergesse und hinterher der "Doofe" bin.

  • Du kannst ihn ja fragen, ob er nicht auch den Halter verklagen will. In der Haftung ist der jedenfalls auch. Aber des Klägers Wille ist sein Himmelreich.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Du kannst ihn ja fragen, ob er nicht auch den Halter verklagen will. In der Haftung ist der jedenfalls auch. Aber des Klägers Wille ist sein Himmelreich.



    Als "guter" Rechtspfleger mach ich das natürlich. ;)

  • Du kannst ihn ja fragen, ob er nicht auch den Halter verklagen will. In der Haftung ist der jedenfalls auch. Aber des Klägers Wille ist sein Himmelreich.



    Als "guter" Rechtspfleger mach ich das natürlich. ;)

    ... gerade, wo es doch Dein Reich betrifft ... ;)

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