Ordnungsgeldvollstreckung

  • § 34 StVollstrO ( Steckbrief, Fahndung) ist hier nicht anwendbar, da nicht verhältnismäßig.

    Ich lege die Akten zwei Jahre auf Frist, danach wgl.

    :zustimm:

    Ich würde die Akte auch auf Wv. legen, allerdings "nur" 1 Jahr. Danach ergeben sich manchmal neue Adressen im Schuldnerverzeichnis oder beim EMA.

  • Gegen wen ist denn eigentlich das Ordnungsgeld verhängt worden - Partei oder Zeuge??
    Evtl. haben ja auch die Parteien ein Interesse daran, dass derjenige, der das O-Geld bekommen hat, gefunden wird - von wegen Fortgang des Prozesses - oder?

    Dann müsste doch auch der Richter tätig werden........:(

    Also - die Verfügung deines Richters, BAndrea, lässt schon einiges auf dessen Haltung schließen......wie war das mit dem Standesdünkel????? :eek:
    Gott sei dank haben wir hier sowas nicht sitzen!!!!!!



  • Ich habe aktuell genau das gleiche Problem.

    Weil ich (und der Richter) beide nicht weiter wussten, habe ich mit dem zuständigen EMA telefoniert. Das EMA hat mir dann mitgeteilt, dass ich im Wege der Amtshilfe "beantragen" könnte, dass die ihren Ermittlungsdient mal rausschicken. Die Fragen dann z.B. mal in der Nachbarschaft, ob jemand was weiß. Aus der Formulierung deines Sachverhaltes bin ich nicht ganz sicher, ob du das schon gemacht hast.

  • Ermittlung an Ort und Stelle durch EMA führt manchmal zu überraschenden Ergebnissen.
    Man könnte aber auch an andere Möglichkeiten denken:
    Wer war unter gleicher Anschrift noch gemeldet? (Partner, der jetzigen Aufenthalt kennt)
    Ist Arbeitsstelle bekannt? (Verdienstausfallsbescheinigung)
    Wo war früherer Wohnort?
    Können evtl. Eltern ermittelt werden? Sie könnten über jetzigen Aufenthalt etwas wissen.
    Ermittlungsaufwand hängt aber auch von Höhe des O-geldes ab!


  • Ermittlungsaufwand hängt aber auch von Höhe des O-geldes ab!



    Was natürlich verständlich und praxisnah aber eigentlicht nicht ganz in Ordnung ist. Bei uns sind es viele Minimalbeträge (bei ALG-II z.B.) in denen dann Ordnungsgelder von 20,00 € verhängt werden. Hier liegt der Aufwand regelmäßig höher als der "Ertrag".

    Aber ich halte es für unfair, einem Arzt, der aufgrund dreimaligen unentschuldigen Nichterscheinens im Termin und einem daraus resultierenden O-Geld von 2.500,00 € das EMA und einen Gerichtsvollzieher hinterherzujagen und beim Langzeitarbeitslosen einfach die Akte zu schließen.

  • Was willst Du denn bei einem ALG-II Empfänger pfänden können?
    Einen Tag Ordnungshaft sitzt er in seiner "Freizeit" ab!



    Du hast natürlich Recht, pfänden geht nicht. Aber ich habe hier die (überraschende) Erfahrung gemacht, dass der Größteil aller (ALG-II) Schuldner sofort zahlt, wenn der Gerichtsvollzieher auftaucht. Warum, weiß ich nicht. Vielleicht, weil sie Angst haben sonst nochmal das SG in Anspruch zu nehmen. Aber das ist nur eine Theorie von mir. Da sind dann aber interessanterweise z.T. plötzlich auch ganz ordentliche Zahlungen möglich (es gibt auch Richter, die setzen nicht nur 20,00 € fest).

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