Vergütungshöhe Nachlaßpfleger

  • Wurde "Fristverlängerungsantrag" rechtzeitig gestellt? Ist die Berufsmäßigkeit festgestellt? Wann?

    Nein, Fristverlängerungsantrag wurde noch nicht gestellt. Wir sind noch innerhalb der 15-Monatsfrist. Pflegschaft läuft noch, ist noch nicht aufgehoben. Der NLP hat vor Einreichung eines Vergütungsantrags angefragt. Jedenfalls hat er von Anfang an keinen Tätigkeitsnachweis geführt.

    Die Berufsmäßigkeit ist festgestellt.

  • Das ist fast 10 Jahre (!!) her und entspricht nicht mehr dem "aktuellen Stand".....

    ..und wie sollte dann ein Antrag auf Vergütungsfestsetzung beschieden werden, bei dem die Vergütungshöhe noch anhand der Möhring´schen Tabelle ermittelt wurde?
    Ein Verzeichnis der geleisteten Arbeit wurde -mit Ausnahme der vorhandenen Handakte- nicht erstellt bzw. geführt, da der NLP wohl von Anfang an davon ausgegangen ist, pauschal abzurechnen.

    Wurde "Fristverlängerungsantrag" rechtzeitig gestellt? Ist die Berufsmäßigkeit festgestellt? Wann?

    Nein, Fristverlängerungsantrag wurde noch nicht gestellt. Wir sind noch innerhalb der 15-Monatsfrist. Pflegschaft läuft noch, ist noch nicht aufgehoben. Der NLP hat vor Einreichung eines Vergütungsantrags angefragt. Jedenfalls hat er von Anfang an keinen Tätigkeitsnachweis geführt.

    Die Berufsmäßigkeit ist festgestellt.


    Wenn noch kein Fristverlängerungsantrag gestellt worden ist, dann kann (ab Feststellung der Berufsmäßigkeit) ohnehin nur für die letzten 15 Monate eine Vergütung festgesetzt werden. Ich frage mich dann, warum eine 10 Jahre (ver-)alte(te) Rechtsprechung von Bedeutung sein soll? Es geht nur um den Zeitraum der letzten 15 Monate....

    Wenn der NLP keine Zeitaufstellung gemacht hat, weil er meinte, ein veraltetes System anwenden zu können, dann wird es jetzt sicher schwierig....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • ..und wie sollte dann ein Antrag auf Vergütungsfestsetzung beschieden werden, bei dem die Vergütungshöhe noch anhand der Möhring´schen Tabelle ermittelt wurde? Ein Verzeichnis der geleisteten Arbeit wurde -mit Ausnahme der vorhandenen Handakte- nicht erstellt bzw. geführt, da der NLP wohl von Anfang an davon ausgegangen ist, pauschal abzurechnen.

    Falls man das so bei eurem Gericht bisher gemacht hat, dann muss der NP sich auch weiter darauf verlassen können, jedenfalls bis du ihm jetzt (für künftig) mitteilst, dass nach Zeitaufwand, Schwierigkeit und seinen Kenntnissen abgerechnet wird. Falls er sich "nur" geirrt hat, muss er halt anhand seiner Handakte den Zeitaufwand schätzen. Die Nachbearbeitung wird allerdings nicht vergütet.

  • So liegt der Fall hier nicht (es sei denn, der Fragesteller ergänzt den Sachverhalt).

    Wenn einem Berufspfleger nicht bekannt ist, dass die Rechtsgrundlage für eine (wie auch immer berechnete) Pauschalvergütung schon seit dem 01.01.1999 (!) mit dem 1. BtÄndG entfallen war, ist ihm nicht zu helfen (zur Unzulässigkeit jedweder Pauschalvergütung vgl. OLG Hamm Rpfleger 2015, 707).

    Er muss eben versuchen, seine Tätigkeitsliste nach Zeitaufwand zu rekonstruieren, wobei der hierfür anfallende Zeitaufwand natürlich nicht vergütungsfähig ist (OLG Schleswig Rpfleger 2015, 29).

    Zu beidem vgl. auch meine aktuelle Erbrechtsübersicht in Rpfleger 2016, 694-713 (S. 708 Fn. 226, S. 709).

  • @AbteilungEins:

    Lies doch mal das (ganz) durch....

    https://openjur.de/u/284496.html
    (KG Beschluss vom 5. April 2011 · Az. 1 W 518/10)


    ....vielleicht hilft dir das weiter. Ich glaube schon.

    Aber in Zukunft soll dein NLP die Vergütung "ordentlich" beantragen, ja?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (30. November 2016 um 08:19)

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