Wurde "Fristverlängerungsantrag" rechtzeitig gestellt? Ist die Berufsmäßigkeit festgestellt? Wann?
Nein, Fristverlängerungsantrag wurde noch nicht gestellt. Wir sind noch innerhalb der 15-Monatsfrist. Pflegschaft läuft noch, ist noch nicht aufgehoben. Der NLP hat vor Einreichung eines Vergütungsantrags angefragt. Jedenfalls hat er von Anfang an keinen Tätigkeitsnachweis geführt.
Die Berufsmäßigkeit ist festgestellt.