Suche Aufsatz zwecks Dipl.-Arbeit

  • Hallo zusammen,

    entschuldigt wenn ich das Forum bzw. diesen Thread für eine Suche nach einem Aufsatz "missbrauche", aber ich bin leider in noch keiner Bibo fündig geworden.:2sorry:
    Juris, Beck-online usw. waren auch keine Hilfe und so seid ihr meine letzte Hoffnung.;)

    Kennt jemand den Aufsatz von Strothmann Jura 1982, 349?
    Und wenn ja, wo ich den vielleicht finden kann?

    Es geht dabei um die "Privatautonome Gestaltungsfreiheit im Recht der Verfügung von Amts wegen!"

    Vielen Dank für eure Hilfe und noch ein schönes Wochenende.


  • Es geht dabei um die "Privatautonome Gestaltungsfreiheit im Recht der Verfügung von Amts wegen!"

    Müsste das nicht von Todes wegen heißen?

    Edit:
    Natürlich. Bei juris findet man eine Kurzinhaltsangabe. Ist unterwegs.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Danke...
    und von Amts wegen, so habe ich es im Internet bei meinen Nachforschungen gefunden.

    Klingt für mich auch etwas komisch....:gruebel:

  • So habe ich es in dem betreffenden einzigen Link beim "gurgeln" auch gesehen. Das kann aber natürlich nicht stimmen, weil diese Überschrift überhaupt keinen Sinn ergibt. Mein erster Gedanke war daher mit dem von Tommy identisch, wonach es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht "von Amts wegen", sondern "von Todes wegen" heißen muss.

    Die Zeitschrift "Jura" (Juristische Ausbildung) richtet sich in erster Linie an Jurastudenten für Zwecke des Studiums und der Examensvorbereitung . Sie muss daher eigentlich in jeder Uni-Bibliothek (zumindest der alten Bundesländer) vorhanden und die betreffende Abhandlung daher ggf. gegen Auslagenerstattung zu beschaffen sein.

    Ob sich aus der betreffenden Abhandlung irgend etwas Erhellendes ergibt, wage ich allerdings eher zu bezweifeln.

  • Das kommt immer auf die Ansprüche an, die man stellt und diese wiederum sind von der jeweiligen Zielgruppe abhändig. Wenn die Zielgruppe aber aus Leuten besteht, welche die Juristerei erst lernen sollen, so ist klar, dass insoweit inhaltlich keine wissenschaftlichen Höhenflüge zu erwarten sind.

  • Naja. Ziemlich arrogant.

    Die Jura behandelt viele Grundsatzthemen. Während in anderen Fachzeitschriften immer Spezialthemen wegen eines neuen BGH-Urteils verhackstückt werden, geht es in der Jura häufig um Grundsatzthemen, z.B. Bürgschaftsrecht etc. - und zwar tiefgehend und durchaus auf hohem Niveau. Die Autoren sind meist Hochschullehrer. Die Herausgeberin, die auch häufig mitschreibt, ist schließlich auch nicht irgendwer, sondern Professorin an der angesehenen Ludwig-Maximilians-Universität München einschl. Gastprofessur in Oxford.

    Für Diplomarbeiten ist die Jura m.E. doch ideal.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Den Vorwurf der Arroganz kann ich nicht nachvollziehen.

    Wenn Du Dich als Finanzbeamter über irgendein steuerrechtliches Problem informieren willst, macht es doch auch einen Unterschied, ob Du zu einem Kurzkommentar oder zu einem Großkommentar greifst. Und mit den Fachzeitschriften verhält es sich aus naheliegenden Gründen nicht anders. Und deshalb muss mein Statement auch nicht bedeuten, dass die genannte Zeitschrift schlecht ist oder nichts taugt, sondern ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass diese Zeitschrift eine ganz bestimmte Zielgruppe hat und das dies -wie woanders auch- selbstverständlich ihren inhaltlichen Gehalt diktiert.

  • Ok,
    danke für Eure Hinweise.
    Ich werde mich wohl nochmal in den Bibos nach der Jura erkundigen.

    Mal schauen, ob ich es überhaupt verwenden kann. Hatte halt nur mehrere Kommentare gelesen, die auf den Strothmann verwiesen.

    Hinterher ist man immer schlauer...

    Meistens wenigstens;)

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