Änderung des Rubrums

  • Hallo,

    Das Verfahren wurde mit einem Vergleich abgeschlossen und nun beantragt der Klägervertreter, dass das Rubrum geändert werden muss, da die Klägerin neu fimiert hat. Die Richterin hat mir die Sache gegeben.
    Ist das eine einfach Titelberichtigung? Was muss ich nun machen?

    Danke für alle Antworten,
    Rieke

    Nachtrag:
    also der Vergleich wurde am 25.07.2007 geschlossen und nun am 24.10.2007 meldet der Klkägervertreter an, dass die Firma sich geändert hat. Es ist offensichtlich, dass sich nur die Firma aber nicht der Rechtsträger geändert hat.

  • Falls es sich um die falsche Partei handelte, muss der Richter u.U. eine Titelberichtigung gem. 309 cpo vornehmen.

    Geht es um eine Rechtsnachfolge bist du bei der Klausel gem. 727 cpo.

  • Falls es sich um die falsche Partei handelte, muss der Richter u.U. eine Titelberichtigung gem. 309 cpo vornehmen.

    Geht es um eine Rechtsnachfolge bist du bei der Klausel gem. 727 cpo.


    :zustimm:

  • Eine reine "Umfirmierung" ist m. E. kein Fall des § 727, da sich nicht der Rechtsträger, sondern nur die Firma ändert.



    Ganz genau! Bei einer reinen Umfirmierung ist ist ein klauselergänzender Zusatz möglich, in welchem die neue Firma bezeichnet wird. Zuständig hierfür ist der UrkB. nicht der RPfl. (Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 727, RN. 32/33).

    Sollte die Firma schon bei Erlass des Titels falsch angegeben gewesen sein, kommt auch Berichtigung durch den Richter gem. § 319 ZPO in Betracht.

  • Eine reine "Umfirmierung" ist m. E. kein Fall des § 727, da sich nicht der Rechtsträger, sondern nur die Firma ändert.



    Ganz genau! Bei einer reinen Umfirmierung ist ist ein klauselergänzender Zusatz möglich, in welchem die neue Firma bezeichnet wird. Zuständig hierfür ist der UrkB. nicht der RPfl. (Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 727, RN. 32/33).



    Durch den Nachtrag in #1 ist dieses klar, wobei der Kläger auch dieses nachweisen muss. Dieses geschieht doch wohl mit einem Registerauszug, bzw. Online-Einsicht in das Register.

  • Bliebe dann letztlich noch die Frage, wann die Änderung der Firma wirksam geworden ist.

    Wenn ich das richtig verstehe (... HGB ist schon soooooooooo lange her ...) hat die Eintragung in das HR nur deklaratorische Bedeutung.

  • Ich habe hier einen Antrag auf Berichtigung des Rubrums des KFB aus 2008. Der Kostenbeschluss ist ebenfalls aus 2008.
    Anhand des eingereichten Handelsregisterauszugs erkenne ich, dass die Umfirmierung bereits 2007 beschlossen und eingetragen wurde.
    Kann ich meinen KFB berichtigen ohne vorher den Titel berichtigen zu lassen??? Eigentlich doch nicht oder :gruebel:

  • Du meinst, ohne den Grundlagentitel vorher berichtigen zu lassen? Doch, geht m. E., der KFB ist ja selbst auch Titel. Kann ja sein, dass die Vollstreckung aus dem Hauptsachetitel schon erledigt ist und gar kein Interesse mehr daran besteht, den auch berichtigen zu lassen, oder er hat gar keinen vollstreckbaren Inhalt (z. B. Beschluss gemäß § 91 a ZPO).


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Hallöchen,
    ich klinke mich kurz vorm Wochenende hier nochmal kurz mit ein.

    Ich habe eine Akte, bei der die Umfirmierung nach Erlass des Urteils stattgefunden hat, aber vor Erlass des KFB.

    Bezüglich des Urteils würde dann ja nach den obigen Ausführungen ein klarstellender Vermerk reichen.

    Gilt das auch für den KFB oder müsste ich den berichtigen?

    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!!!

  • Ich verfahre wie folgt:

    Liegen die Voraussetzungen für die Rubrumsänderung vor und ist der KFB noch nicht erlassen, verwende ich die aktuelle (neue) Parteibezeichnung mit dem zusätzlichen Hinweis: ..., vormals... (alte Bezeichnung).

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