Hab nur ne kurze Frage. Kann das Jugendamt, wenn es gesetzlicher Vertreter für ein minderjähriges Kind ist, eine entsprechende Ausschlagungserklärung selbst verfassen und siegeln? Hab da sowas gehört. Mein Jugendamt kam bisher immer zu mir, um hier die Ausschlagungen aufnehmen zu lassen. Wie ist das bei euch? illis
Ausschlagungserklärung durch Jugendamt
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Kann es. Hatten wir kürzlich irgendwo hier und steht auch so in MüKo-Leipold Rdnr. 7 zu § 1945. Machen wir hier "neuerdings" auch so.
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Es genügt, wenn das Jugendamt zu gesiegelter Eigenurkunde ausschlägt (LG Osnabrück 1988, 313; LG Kiel Rpfleger 1990, 420; Staudinger/Otte § 1945 RdNr.21; Palandt/Edenhofer § 1945 RdNr.5).
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Hab gerade eine Ausschlagungserklärung von unserem Jugenamt erhalten. Die haben da einfach nur ihren Siegelstempel draufgemacht. Is das OK so?
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ja klar, unterschrieben wird es ja wohl sein.
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Ebenfalls ja klar, denn was sollte das Jugendamt sonst noch machen?
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Dankefein und schönes Wochenede euch beiden! Bis bald!illis
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Dankefein und schönes Wochenede euch beiden! Bis bald!illis
alles klaro, auch schönes WE ! -
Es genügt, wenn das Jugendamt zu gesiegelter Eigenurkunde ausschlägt (LG Osnabrück 1988, 313; LG Kiel Rpfleger 1990, 420; Staudinger/Otte § 1945 RdNr.21; Palandt/Edenhofer § 1945 RdNr.5).
Bei mir dürfen die Damen des Jugendamtes auch persönlich erscheinen!
Wir sind schon mal sehr gerne hilfsbereit! -
Wahrscheinlich kommen die Damen des Jugendamts dann siegelbewaffnet mit der vorbereiteten Ausschlagungserklärung zu Dir, siegeln die Erklärung in Deiner Gegenwart und gehen dann wieder.
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Wahrscheinlich kommen die Damen des Jugendamts dann siegelbewaffnet mit der vorbereiteten Ausschlagungserklärung zu Dir, siegeln die Erklärung in Deiner Gegenwart und gehen dann wieder.
Sooo schnell?
Ich würde auch Kaffee und Gebäck reichen! -
Na ja, das kommt weniger auf das Siegel, sondern auf die Damen an.
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