Spende des Betreuten

  • Hallo zusammen!

    Ich habe folgenden Fall, der mir etwas Bauchschmerzen verursacht.

    Die Betroffene ist 2016 verstorben.
    Erben sind nicht bekannt.
    Ich habe die Akte von einem Kollegen, der nicht mehr bei uns im Hause ist, übernommen und festgestellt, dass auch noch die RL für 2013, 2014 und 2015 zusätzlich zur Schlussrechnungslegung fehlen.
    Eingereicht wurden mir bislang nur die RLen für 2013 und 2014.

    Hier das eigentliche Problem:
    Bei einem Vermögensstand zum 01.01.13 von knapp 5.000 Euro und zum 31.12.13 von etwa 5.500,00 Euro sind drei Spenden in Höhe von insgesamt 2.500 Euro (2x 1.000 Euro, 1x 500 Euro) an einen Verein erfolgt. Geschäftsführer dieses Vereins ist der Betreuer.

    Mir gefällt die Geschichte aus zwei Gründen nicht:
    1) Die Höhe der Spenden ist angesichts der Vermögenssituation viel zu hoch.
    2) Der Betreuer ist der Geschäftsführer.

    Was meint ihr zu dem Fall?
    Hab ich irgendeine Handhabe gegen den Betreuer vorzugehen?

  • Mir gefällt die Geschichte aus zwei Gründen nicht:
    1) Die Höhe der Spenden ist angesichts der Vermögenssituation viel zu hoch.
    2) Der Betreuer ist der Geschäftsführer.

    Was meint ihr zu dem Fall?
    Hab ich irgendeine Handhabe gegen den Betreuer vorzugehen?

    Da die Betreuung beendet ist, können nur die Erben gegen diesen vorgehen, wenn sie das möchten.
    Im Rahmen von § 1892 BGB kannst du nur auf eine formell richtige Schlussrechnungslegung hinwirken und etwaige Bedenken im Prüfvermerk festhalten. Das war es aber auch schon.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!


  • Da die Betreuung beendet ist, können nur die Erben gegen diesen vorgehen, wenn sie das möchten.
    Im Rahmen von § 1892 BGB kannst du nur auf eine formell richtige Schlussrechnungslegung hinwirken und etwaige Bedenken im Prüfvermerk festhalten. Das war es aber auch schon.

    Die Antwort hatte ich "befürchtet" ;)

    Ich dank dir für die schnelle Antwort!

  • Auch ich kann Deine "Befürchtungen" nicht zerstreuen ;) und stimme Patweazle uneingeschränkt zu.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Mir gefällt die Geschichte aus zwei Gründen nicht:
    1) Die Höhe der Spenden ist angesichts der Vermögenssituation viel zu hoch.
    2) Der Betreuer ist der Geschäftsführer.

    Was meint ihr zu dem Fall?
    Hab ich irgendeine Handhabe gegen den Betreuer vorzugehen?

    Da die Betreuung beendet ist, können nur die Erben gegen diesen vorgehen, wenn sie das möchten.
    Im Rahmen von § 1892 BGB kannst du nur auf eine formell richtige Schlussrechnungslegung hinwirken und etwaige Bedenken im Prüfvermerk festhalten. Das war es aber auch schon.


    Richtig, nun ist es zu spät. Im Rahmen der jährlichen RL hätte man da einhaken können.

    Aber bei der geschilderten Höhe der Spenden müsste sich das eigentlich fast schon im Rahmen der Vergütung ausgewirkt haben (mittellos/vermögend), beim damaligen Schonbetrag von 2.600,- €.

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