Hallo!
Folgende Problematik:
Das Konto des Schuldners ist gepfändet. Auf dieses Konto geht neben Bafög monatlich zusätzlich ein sog. Bildungskredit von einer Bank ein, der durch das Bundesverwaltungsamt für die Ausbildung des Schuldners bewilligt wurde.
Wie ist so ein Bildungskredit zu behandeln? Analog Bafög, also Sozialleistung? Der Kredit wird jedoch nicht von einer Behörde gezahlt, sondern ganz normal von einer Bank, nur eben staatlich bewilligt.
Oder fällt es irgendwie under § 850/850 a?
Danke für jeden Hinweis!