Hallöchen,
ich habe mal folgende Frage.
In einem Insolvenzverfahren (IN 4a-Verfahren) habe ich einen Schuldner, der seine Lohnsteuererklärungen für die Jahre 2005 und 2006 abgeben soll Im Gespräch gab er an, dieses umgehend zu tun - hat es aber - leider - bislang noch nicht gemacht. Ich gehe davon aus, dass es Steuererstattungen geben würde (Schuldner wird in LSt-Klasse 3 geführt).
Das Verfahren ist am 31.01.2007 eröffnet worden, es handelt sich also ggf. um Steuererstattungsansprüche von vor Insolvenzeröffnung, die aber an den Insolvenzverwalter meiner Meinung nach zur Auszahlung gelangen dürften, da es keine Forderungen seitens des Finanzamtes gibt (Schuldner wird dort noch nicht einmal steuerlich geführt, da er scheinbar noch nie Erklärungen abgegeben hat). Kann man sich solche Ansprüche vorsorglich wirksam abtreten lassen?
Außerdem ist es so, dass ich das Insolvenzgericht schon gebeten hatte, auf den Schuldner einzuwirken, welches dann auch schon gem. § 97 Abs. 3 InsO angeordnet hat, sich mit uns innerhalb von einer Woche in Verbindung zu setzen (ist auch geschehen, jedoch auch nur mit dem Hinweis, dass er die Lohnsteuerbescheinigung - Rückseite von Lohnsteuerkarte - verloren hätte; habe ihm dann gesagt, er solle sich diese noch einmal vom Arbeitgeber ausdrucken lassen), anderenfalls müsste er damit rechnen, dass gegen ihn Haftbefehl erlassen wird, falls er sich dem Verfahren weiter entzieht.
Der Schuldner hat sich dann auch gemeldet und wieder erklärt, er würde die Erklärungen abgeben.... und wie es dann so ist, hat er das natürlich wieder nicht gemacht. Für die Abgabe für 2005 wird es nunmehr auch eng.
Wie kann ich jetzt vorgehen bzw. was mache ich, wenn der Schuldner nie die Erklärungen abgibt? Soll ich ihn einfach verhaften lassen? Wobei mir das ja eigentlich auch nichts bringt.
Wenn ich anregen würde, ihm die bewilligte Verfahrenskostenstundung aufzuheben, weiß ich nicht, ob ihn das dann wirklich trifft, da er monatlich pfändbares Einkommen hat, was wir einziehen.
Vielen Dank für Eure Infos vorab.