HL statt Löschunsbewilligung

  • Ein großes deutsches Bahnunternehmen (edit wg. Klarnamens Tommy) hat von den Eigentümern Flächen erworben . Diese wurden z.Z. für Gehwege ( Gem.hat erworben) und Bau von Straßenanlagen ( Erwerb f.d.Straßenbaulastträger )benötigt. 2 Gl. in Abt. III haben die Löschungsbew.nicht erteilt, da das Geld nicht für beide gereicht hat.Hinterlegt hat das Bahnunternehmen.Auf das Recht der Rücknahme wurde verzichtet.
    Zwischenzeitlich haben sich die beiden Gl. geeinigt und das Geld wurde an diese ausgezahlt. Nun soll der Kaufvertrasg im GB vollzogen werden und der GB-REchtspfl. weigert sich,
    die beiden Rechte in Abt. III auf Grund der HL zu löschen.
    Er ist der Meinung, das nicht hinterlegt werden durfte, da die Empfangsberechtigten bekannt waren.

    Wer kann helfen ? :lesen: Ich habe nichts passendes im Gesetz gefunden. :2danke

  • Naja, wenn nachweislich das Geld nicht reichte für die beiden Gl, dann kann diesen ja durchaus noch ein Restkapitalbetrag der Grundpfandrechte zustehen, dieser könnte nur mittels Löschungsbewilligung der Gl und Eigentümerzustimmung gelöscht werden. Insoweit hätte ich wohl auch Bedenken als GrundbuchRpfl.

  • Fakt ist, das hinterlegt ist.

    Wenn du HL-Stelle bist, warum interessierst du dich für das Verfahren beim GBA? Sollen sich doch die Parteien dort streiten. Du hast die Annahme verfügt und die HL ist erfolgt. Damit ist die Sache m.E. aus deiner Sicht erledigt. Ändern kannst du jetzt ohnehin nichts mehr.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Wenn nur ein Kaufvertrag geschlossen wurde und keine Enteignung erfolgt ist, dürfte an der Vorlage der Löschungsbewilligungen kein Weg vorbeiführen.

  • Fakt ist, das hinterlegt ist.
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    Wenn du HL-Stelle bist, warum interessierst du dich für das Verfahren beim GBA? Sollen sich doch die Parteien dort streiten. Du hast die Annahme verfügt und die HL ist erfolgt. Damit ist die Sache m.E. aus deiner Sicht erledigt. Ändern kannst du jetzt ohnehin nichts mehr.

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    Ich wollte doch nur einer Notarin, mit welcher wir hier gut zusammen arbeiten helfen. Sie hat die Frage an mich herangebracht und bat um Hilfe.

    Bei uns besteht mit den Notaren eine gute Zusammenarbeit, aber nicht mit allen.

    Trotzdem Danke an alle für Eure Unterstützung.


    :2danke:2danke:2danke

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