Volljähriger will neuen Nachnamen

  • Hi!
    Folgender Fall:Die volljährige Person will den Nachnamen seines leiblichen Vaters haben.Sein leiblicher Vater war in erster Ehe mit dessen Mutter verheiratet.Als die Mutter wieder geheiratet hat,hat sie bestimmt,dass ihr Kind den Namen des zweiten Mannes haben soll.Von diesem Mann ist sie wieder geschieden.Jetzt möchte sie dem Wunsch ihres Sohnes nachkommen und ist damit einverstanden,dass dieser wieder den Nachnamen seines leiblichen Vaters trägt.Auch der leibliche Vater würde die Zustimmung erteilen.

    Welche Möglichkeiten hat nun der Volljährige?

  • Ist es nicht schrecklich, was in den letzten zwanzig Jahren aus dem Namensrecht wurde? Zustände wie in Sodom und Gomorrha!

    Man muss sich den Beitrag #1 mit der dortigen Fragestellung mal auf der Zunge zergehen lassen... Das könnte wahrscheinlich ohne eine Silbe Änderung von Mathias Richling oder sonst einem Kabarettisten von der Bühne herunter vorgelesen werden und das Publikum würde es für eine Satire halten. (Ich glaube, das nennt man dann "Realsatire").

    Nichts gegen die Userin "Sommerwind". Aber Leute wie die, die in der Fragestellung erwähnt sind, absorbieren mit ihren "Anliegen" die Kräfte der Nutzer in diesem edlen Forum. Meine aber nicht. Da mach ich nicht mit! Wer so Probleme hat, braucht nicht zu glauben, dass ich das Zeug noch dadurch aufwerte, dass ich mich damit befasse...

  • Das ist ggf. nach dem Namensänderungsgesetz möglich, da es sich dabei um Ö-Recht handelt verschiebe ich den Thread.


    Ist es nicht schrecklich, was in den letzten zwanzig Jahren aus dem Namensrecht wurde? Zustände wie in Sodom und Gomorrha!

    Man muss sich den Beitrag #1 mit der dortigen Fragestellung mal auf der Zunge zergehen lassen... Das könnte wahrscheinlich ohne eine Silbe Änderung von Mathias Richling oder sonst einem Kabarettisten von der Bühne herunter vorgelesen werden und das Publikum würde es für eine Satire halten. (Ich glaube, das nennt man dann "Realsatire").

    Nichts gegen die Userin "Sommerwind". Aber Leute wie die, die in der Fragestellung erwähnt sind, absorbieren mit ihren "Anliegen" die Kräfte der Nutzer in diesem edlen Forum. Meine aber nicht. Da mach ich nicht mit! Wer so Probleme hat, braucht nicht zu glauben, dass ich das Zeug noch dadurch aufwerte, dass ich mich damit befasse...

    Dafür hast du dann aber doch viel dazu geschrieben :teufel:.

    Ich meine, es fängt oft damit an, dass am Ende der Punkt fehlt.

    @Sommerwind:
    Versuche bitte, deine Interpunktion den geltenden Regeln anzupassen. Das Satzzeichen steht ohne Leerzeichen direkt hinter dem letzten Buchstaben und ihm folgt danach immer ein Leerzeichen. So ungefähr :D.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Dafür hast du dann aber doch viel dazu geschrieben :teufel:.



    Ja, weil ich bald 100 Beiträge haben will, um zu sehen, wie man dann "heißt".

    Ich schätze mal Sören, außer du bittest Kai um eine Namensänderung :D.

    *muhaha*

    :wechlach:

    Zum Thema kann ich leider nicht viel beitragen.
    Ich hätte die Leute erstmal an das Standesamt geschickt ... :D

  • Dafür hast du dann aber doch viel dazu geschrieben :teufel:.



    Ja, weil ich bald 100 Beiträge haben will, um zu sehen, wie man dann "heißt".

    Ich schätze mal Sören, außer du bittest Kai um eine Namensänderung :D.

    Ja, ich nenne mich dann (in Anlehnung an den Popstar P*****) "the artist formerly known as Sören", jeden, der mich noch Sören nennt, überziehe ich mit einem Rechtsstreit, und die Fragen nach dem Streitwert und den Gebühren dieser Prozesse lasse ich hier im Forum diskutieren.

  • Um nochmal kurz auf die Frage zurückzukommen :D

    Hi!

    Welche Möglichkeiten hat nun der Volljährige?



    Wenn es noch eine Möglichkeit gibt, dann ist es ein Verfahren nach dem NamÄndG und damit haben wir als normales Familiengericht nichts zu tun. Und da ich auch nicht zufällig Kenntnisse in diesen Verfahren habe, beschränken sich meine Auskünfte in solchen Fällen immer auf den Vorschlag, sich bitte beim Standesamt zu erkundigen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Das Beispiel zeigt, dass man mit den Einbenennungen von Kindern in die "neuen Familien" tatsächlich nicht zu leichtfertig umgehen sollte. Das ist nun schon der 2. Fall, den ich mitbekomme, in dem es nach erfolgter Einbenennung zu Problemen kommt.

    Fest steht jedenfalls in meinen Augen:
    Das FamG (oder das AG überhaupt) kann hier nichts machen. Es ist ein Verwaltungsverfahren vor dem Standesamt anzustrengen. Lehnt das Standesamt ab, dann kann ggf. vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • @Sören: Ich kann nicht nachvollziehen, warum Du Dich so aufregst. Das Ansinnen des Sohnes ist doch verständlich. Ich würde auch nicht heißen wollen, wie irgendein Ehemann meiner Mutter, der nicht mein Vater ist.

  • Das Ansinnen des Sohnes ist doch verständlich. Ich würde auch nicht heißen wollen, wie irgendein Ehemann meiner Mutter, der nicht mein Vater ist.


    Tja, das sagst Du so. Du müsstest mal hören, wie die Kinder in meinen Einbenennungsverfahren nach § 1618 BGB darum betteln, so heißen zu dürfen, wie der neue Ehemann der Mutter.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ulf:
    Aber wie lange haben die Mutter und vllt auch der neue Ehemann den Kindern damit in den Ohren gelegen, wie schön es doch sei, wenn alle den gleichen Namen haben ... :cool:

  • Ulf:
    Aber wie lange haben die Mutter und vvlt auch der neue Ehemann den Kindern damit in den Ohren gelegen, wie schön es doch sei, wenn alle den gleichen Namen haben ... :cool:



    In diesem Sinne sollte man diesen Thread ausdrucken und den Leuten als Merkblatt mitgeben, die eine Einbenennung beantragen möchten. :wechlach:

  • Mir ist nicht ganz klar, inwieweit sich Sommerwind als Rechtspflegerin angesprochen fühlt. § 1618 BGB scheidet aus, kein Kind mehr. Es ist auch keine Standesamtssache. Der Mann kann sich nur an die Verwaltungsbehörde wenden und dort die Änderung des Namens beantragen.

  • Mir ist nicht ganz klar, inwieweit sich Sommerwind als Rechtspflegerin angesprochen fühlt. § 1618 BGB scheidet aus, kein Kind mehr. Es ist auch keine Standesamtssache. Der Mann kann sich nur an die Verwaltungsbehörde wenden und dort die Änderung des Namens beantragen.



    wahrscheinlich ist Sommerwind bei sich am Gericht Auffangbecken für Kundschaft und Anrufe, bei denen man nicht weiß, wohin damit. :strecker

  • Mir ist nicht ganz klar, inwieweit sich Sommerwind als Rechtspflegerin angesprochen fühlt. § 1618 BGB scheidet aus, kein Kind mehr. Es ist auch keine Standesamtssache. Der Mann kann sich nur an die Verwaltungsbehörde wenden und dort die Änderung des Namens beantragen.



    Sehe ich auch so, vgl.

    http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/…amen/start.html

    Wahrscheinlich aber ohne Aussicht auf Erfolg, es sei denn, er heiratet Frau Fick oder Esel oder Puff ..oder ...el Salami bin Futschi, nimmt deren Namen an und beantragt dann, weil ihm der Name nicht gefällt eine Namensänderung.

    Eine weiterer wichtiger psychischer Grund wäre vielleicht noch, dass er bei dem Gedanken an seinen Namen Erektionsstörungen hat.

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