Schufaeintrag von Haftbefehlen?

  • Hallo,

    in letzter Zeit haben wiederholt Leute beantragt, dass wir die Löschung ihrer in der Schufa eingetragenen Geldstrafen/ Haftbefehle veranlassen sollen.
    Ich habe beim Besten Willen keine Ahhnung, wie die da rein kommen sollen.

    Habt Ihr davon schon mal was gehört und was sagt Ihr den Leuten?

    Würde mich über schnelle Antworten freuen. Der nächste VU hat sich für morgen angekündigt.

    Danke!

  • M.W. werden strafrechtliche Maßnahmen auch nicht veröffentlicht. Ich würde dem Sch raten, sich an den Datenschutzbeauftragten des Landes zu wenden. Das Gericht kann die Schufa sowieso nicht zur Löschung einer Eintragung veranlassen (von einer dahingehenden Klage mal abgesehen).

  • Mit der Schufa hat das AG nichts zu tun. Die Schufa ist eine private Firma. Wenn da was gelöscht werden soll, und die Schufa weigert sich, dann muss halt auf Löschung geklagte werden.

  • Hier liegt aber nicht evt. eine Verwechselung vor:gruebel: : Im Zwangsvollstreckungsverfahren werden die Eintragungen der EV sowie eines HBs an die Schufa übermittelt. Diese Eintragungen können die Schuldner bei der Schufa löschen lassen, wenn sie eine Löschungsmitteilung des AG vorlegen.

  • Zitat von hexe

    Hier liegt aber nicht evt. eine Verwechselung vor:gruebel: : Im Zwangsvollstreckungsverfahren werden die Eintragungen der EV sowie eines HBs an die Schufa übermittelt. Diese Eintragungen können die Schuldner bei der Schufa löschen lassen, wenn sie eine Löschungsmitteilung des AG vorlegen.



    Das sehe ich auch so.
    Am ende eines Monats werden die Daten der eintragungen der EV's und HB's an die Schufa übermittelt.
    Zum Ende eines Jahres werden auch die Löschungen übermittelt, weil zum ende des Jahres viel gelöscht wird. Soll vorher gelöscht werden, wegen Erledigung durch Zahlung, müssen die Schuldner eine Bestätigung des Gläubigers vorlegen, dass sich das Verfahren EV oder HB erledigt haben, dann wird bei Gericht gelöscht und am ende des Monats der Schufa übermittelt. Erledigt sich ein HB durch Zahlung reichen den die Gerichtsvollzieher wieder zur Akte mit dem Vermerk "HB durch Zahlung erledigt" und dann lösche ich bei uns.
    Manchen Schuldnern kann es nicht schnell genug gehen, brauchen meist einen Kredit sofort und die ziegen dann bei der SChufa die Löschungsmitteilung des AG vor.

  • Also der Gedanke mit den HB´s aus der Zwangsvollstreckung kam mir auch zuerst. Der VU meinte darauf hin, dass es sich sicher um unsere Verfahren handeln soll. Ich konnte ihn dazu bewegen, dass er mir morgen mal das Schreiben der Schufa bringt. Mal gucken, was da jetzt genau drin steht.

  • Zitat von Kati

    Also der Gedanke mit den HB´s aus der Zwangsvollstreckung kam mir auch zuerst. Der VU meinte darauf hin, dass es sich sicher um unsere Verfahren handeln soll.



    Wenn im Wege der Beitreibung der Geldstrafe/Kosten der Gerichtsvollzieher beauftragt wird und der VU daraufhin die EV abgibt, wird diese doch auch in die Schufa eingetragen, oder? :gruebel:
    Hab mir da ehrlich gesagt noch nie Gedanken darüber gemacht da bisher noch nie ein VU mit diesem Anliegen zu mir gekommen ist ;)

  • Zitat von P_P
    Zitat von Kati

    Also der Gedanke mit den HB´s aus der Zwangsvollstreckung kam mir auch zuerst. Der VU meinte darauf hin, dass es sich sicher um unsere Verfahren handeln soll.



    Wenn im Wege der Beitreibung der Geldstrafe/Kosten der Gerichtsvollzieher beauftragt wird und der VU daraufhin die EV abgibt, wird diese doch auch in die Schufa eingetragen, oder? :gruebel:
    Hab mir da ehrlich gesagt noch nie Gedanken darüber gemacht da bisher noch nie ein VU mit diesem Anliegen zu mir gekommen ist ;)



    Ich denke, dass ist genau der Fall.

    Die Staatsanwaltschaft veranlasst eine entsprechende Mitteilung an die Schufa nicht.

    Wenn aber die "normalen" Beitreibungsmitteln (GV-Auftrag) angewendet werden, und gleichzeitig die Abgabe der e.V ggf. unter Erlass eines HB zur Abgabe beantragt wird, wird das doch sicher so gehandhabt wie bei "normalen" schuldrechtlichen forderungen. Wenn dann also Mitteilungen an die Schufa gehen, wird es auch bei der oben skizzierten Sachlage bei Geldstrafe/Kosten der Fall sein.

  • Meines Wissens nach schreibt die SCHUFA auch nur die zugänglichen Schuldnerverzeichnisse ab. Eingetragene Strafen/Kosten o.ä. habe ich noch nie gesehen. Wohl aber den HB oder die EV. Gelöscht wird sowas nach Erledigung so schnell aber nicht. Zunächst wird der Vermerk als "erledigt" gekennzeichnet, ist aber noch eine ganze Weile sichtbar. Hier besteht schon ein ähnliches Thema: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=2047

  • Also ich hatte das roblem in meinen mehr als 20 Jahren bei der Staatsanwaltschaft auch häufiger.
    Von der StA erfolgt kein Eintrag von Haftbefehlen, Ausschreibungen etc. bei der Schufa.
    Aber es gibt immer mal wieder undichte Stellen, so hat sich mal herausgestellt, dass sich eine Angestellte bei der Polizei (bei der die Haftbefehle oft auch zentral erfasst werden) ein nettes Zubrot verdient, indem sie diese Sachen an die Schufa weitergegeben hat- verbotenerweise klar-.
    Also wenn ein Verurteilternachweist, dass es sich tatsächlich um eine Geldstrafe handelt und die Geldstrafe nebst Kosten bezahlt ist, haben wir ihm eine Bestätigung hierüber ausgehändigt, damit er die Löschung bei der Schufa beantragen kann.
    Schließlich kann er ja nix dafür, dass der Eintrag dort gelandet ist; aber die Kosten für die Löschung trägt in jedem Fall er.

  • Hat sich zwischenzeitlich geklärt. VU hat mir das Schreiben der Schufa gebracht. Waren tatsächlich- wie vermutet- M- Aktenzeichen.

    Danke für die Beiträge!

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