Moin allerseits!
Ist der Rechtspfleger auch zuständig für die Fristsetzung zur Klageerhebung nach sBV? Bei Arrest und einstweiliger Verfügung hab ich ja noch was gefunden - aber hier...?
Zuständigkeit bei 494 a ZPO
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Richterverfahren und somit Richterzuständigkeit!
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Ist der Rechtspfleger auch zuständig für die Fristsetzung zur Klageerhebung nach sBV?
Nein, Anordnung durch "das Gericht" ist hier = Richter. Kommt bei uns sehr häufig im selbstständigen Beweisverfahren vor, dass Frist zur Klageerhebung beantragt wird. -
Richterverfahren und somit Richterzuständigkeit!
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sehr schön, sehr schön! Danke auch und allen ein schönes Wochenende!
Ich habe für heute die Nase voll -
... und daran hat sich auch nichts geändert?
Habe nämlich auch gerade so eine Akte (§ 494 a ZPO) auf dem Tisch.
Richter verfügt: Vorlage an Rechtspfleger zur Bestimmung der Frist.
Im Zöller ist hierzu nicht zu finden.
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Für Verfahren, die nicht im Rechtspflegergesetz aufgeführt sind, ist der Rechtspfleger auch nicht zuständig.
Verfügung
1. keine Rechtspflegerzuständigkeit
2. RichterRechtspfleger
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